Am 28. November 2024 erfolgte die Akteneinsicht durch den zugezogenen Fachanwalt für Baurecht. In einer ersten, nichtjuristischen Auswertung wurden potenzielle Schwachstellen des Vorhabens aufgedeckt. In diesem Zusammenhang wurde ein Schreiben an die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger der Gemeinden Meersburg und Uhldingen sowie an die Baurechtsbehörden, Anlieger und betroffene Parteien versandt. Ziel ist es, eine kritische Prüfung der relevanten Aspekte anzuregen.
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