https://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis/uhldingen-muehlhofen/mobilfunkmast-spaltet-die-gemueter;art372496,12304380
Die geplante Errichtung eines 50 Meter hohen Funkmasts in Uhldingen-Mühlhofen hat bei den Bürgerinnen und Bürgern für erhebliche Unruhe gesorgt. Die Dialogveranstaltung, die dazu stattfand, war geprägt von intensiven Diskussionen, großer Betroffenheit und einem klaren Wunsch nach Transparenz und Mitsprache. Neben den Ausführungen in der Zeitung waren unserer Ansicht nach noch folgende Punkte und Themen des Abends besonders erwähnenswert:
Ein Vortrag ohne konkrete Antworten
Wie erwartet stellte Herr Eger Komunalbeauftragter der Deutschen Telekom die bekannten Argumente vor: Es gäbe keinen anderen Standort, dieser sei ideal. Doch eine individuelle Betrachtung der Situation in Uhldingen-Mühlhofen fehlte. Es wurde nicht dargelegt, welche Alternativen geprüft wurden oder warum genau dieser Standort als überlegen bewertet wurde. Die Besonderheiten unseres Dorfes wurden nicht berücksichtigt – stattdessen wurde der Vorschlag in den Raum gestellt, dass ein noch zentralerer Standort mitten im Dorf (den es ja auf dem ehemaligen Bahnhof schon gibt) besser sei. Ein Vortrag wie er wohl in jeder Gemeinde gehalten werden kann.
Uhldingen-Mühlhofen verdient besonderen Schutz
Unser Fischerdorf ist ein einzigartiger Ort mit Siedlungscharakter, der sensibel betrachtet werden muss. Der Bebauungsplan der Bergstraße (10m vom geplanten Maststandort entfernt), der erst vor kurzem verabschiedet wurde, betont dies explizit auf Seite 22. Hier haben sich die Gemeinderäte bewusst dafür entschieden, diese Region durch klare Vorgaben im Bebauungsplan der Bergstraße besonders zu schützen. Die festgelegten Kriterien dienen dem Erhalt des besonderen Charakters und der Lebensqualität der Gemeinde:
- Städtischer Charakter soll vermieden werden – Ein 50 Meter hoher Funkmast mit entsprechendem Umfang widerspricht diesem Grundsatz.
- Der Blick vom See ist besonders zu schützen – Ein massiver Mast nur 200 Meter vom See entfernt steht im Widerspruch zu diesem Ziel.
- Grüne Freiflächen müssen erhalten bleiben – Laut einem von uns beauftragten Naturschutzgutachten von anerkannten Experten der Region werden 5.000 m² Wald beeinträchtigt, davon 1.500 m² dauerhaft.
- Ein hochwertiges Wohnumfeld soll erhalten bleiben – Der geplante Mast steht im Konflikt mit dieser Prämisse.
- Freiraumstruktur und dem Erhalt des Baumbestandes soll ein besonderes Augenmerk gelten.
Natürlich ist 10 Meter neben dem Baugebiet der Bergstraße im Außenbereich die rechtliche Situation eine andere und eine alternative Entscheidung wäre möglich, wie dies Herr RA Frick richtig ausführt. Doch will dies die Gemeinde?
Durch den Bau des Mastes direkt am Ortsrand von Uhldingen würde vom See her ein städtischer oder gar autobahnähnlicher Charakter entstehen, was den neu aufgestellten Grundsätzen der Gemeinde im Bebauungsplan widerspricht. Dieser massive Funkmast wird künftig auf jeder Postkarte, die den Blick vom See zeigt, präsent sein und die idyllische Kulisse unseres Fischerdorfes nachhaltig verändern – selbst wenn er „nur“ 40 Meter hoch wäre (entsprechend etwa 14 statt 16 Stockwerken eines Wohnhauses) und 100 Meter weiter rechts stünde.
Warum ein derart massiver Funkmast?
Laut Herrn Eger ist der Mast so hoch und massiv, weil er Platz für zusätzliche Antennen bieten soll, die auch von anderen Anbietern genutzt werden. 18 Antennen sind von der Telekom bereeits beantragt, doch es werden nach Worten des Herrn Eger noch deutlich mehr. Doch warum müssen alle Lasten dafür allein von unserer Gemeinde getragen werden?
Widersprüchliche Aussagen zur Netzabdeckung
Der bereits geplante Funkturm Wölfle an der B31 soll die Funkverbindung in der Region verbessern. Dennoch behauptet die Telekom, dass dieser für Unteruhldingen nicht ausreiche. Ohne Offenlegung der Daten ist diese Aussage jedoch nicht überprüfbar. Gemeinsam mit dem bestehenden Mast am Bahnhof stellt sich die Frage, ob ein weiterer Funkmast tatsächlich verhältnismäßig ist – eine Frage, die von Frau Knitz auf der Veranstaltung gestellt wurde.
Gesundheitsrisiken – berechtigte Sorge oder Panikmache?
Immer wieder wird Menschen, die sich Sorgen um die gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung machen, vorgeworfen, sie seien übertrieben ängstlich, sie werden auch „Aluhutträger“ genannt. Herr Kohn, Strahlenbeauftragter, argumentierte, dass seriöse Studien keine Gesundheitsrisiken belegen würden, solange die Grenzwerte eingehalten werden. Herr Geisinger hielt jedoch mit anerkannten Studien dagegen und verwies darauf, dass andere Länder deutlich strengere Grenzwerte haben.
Es wurden Fragen aufgeworfen wie:
Warum gelten z.B in unserem Nachbarland der Schweiz viel niedrigere Grenzwerte? Warum gibt es in USA Mindestabstände von 400 Metern zu Wohngebieten, Schulen und Krankenhäusern? Diese Fragen blieben unbeantwortet.
Ein besonders alarmierender Moment war, als Herr Kohn auf Nachfrage des Herrn Geisinger bestätigte,
dass Mobilfunkstrahlung den schnelleren Wachstum bereits vorhandener Krebszellenbegünstigt.
Das löst meiner Ansicht nach berechtigte Ängste aus: Woher soll jemand wissen, ob er bereits Krebszellen in sich trägt? Wer garantiert, dass durch den Funkmast nicht wertvolle Lebenszeit verloren geht? Eine Haftung der Telekom für mögliche Folgen wäre ohnehin kaum durchsetzbar, doch darum geht es nicht. Es geht um unser wertvollstes Gut, unser Leben.
Eine Entschuldigung des Bürgermeisters
Ein bemerkenswerter Moment der Veranstaltung war die öffentliche Entschuldigung von Bürgermeister Männle. Er räumte ein, dass er dem Vorhaben nicht zugestimmt hätte, wenn ihm die Dimensionen und die Auswirkungen auf Natur, Landschaftsschutz und die Bürgerinnen und Bürger von Anfang an bekannt gewesen wären. Er entschuldigt sich dafür ausdrücklich.
Fazit: Eine klare Botschaft an die Gemeinde
Die Veranstaltung hat gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger von Uhldingen-Mühlhofen eine klare Erwartung haben: Transparenz, Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten und eine ernsthafte Prüfung alternativer Standorte. Der geplante Funkturm ist in seiner jetzigen Form nicht verhältnismäßig und stellt eine erhebliche Belastung für die Gemeinde dar.