https://www.betterplace.me/mobilfunk-mit-verstand-zukunft-mit-weitblick50

Jetzt spenden – Für eine faire und nachhaltige Mobilfunklösung in Uhldingen!

Bisher haben einzelne Mitglieder unserer Bürgerinitiative aus eigener Tasche wichtige Gutachten finanziert: Ein Landschaftsgutachten, ein Waldgutachten und mehrere Rechtsgutachten wurden bereits beauftragt und mit einer umfangreichen Flyeraktionen haben wir die Bevölkerung informiert.

Doch jetzt brauchen wir eure finanzielle Unterstützung! Um eine fundierte und zukunftsfähige Lösung für Uhldingen zu finden, wollen wir ein unabhängiges Mobilfunkgutachten des renommierten Experten Dr. Peter Nießen vom Kölner EMF-Institut beauftragen. Dieses Gutachten wird aufzeigen, ob und welche besseren Alternativen es für ein gutes Mobilfunknetz in Unteruhldigen gibt – denn die bisherigen Untersuchungen der Betreiber sind einseitig und nicht ausreichend und sind weder für die Natur noch für die Anwohner verträglich. Viele Gemeinden haben bereits ein Gutachten des Dr. Nießen in Auftrag gegeben, um ein sinnvolles Konzept zu erhalten, so auch die Gemeinde Salem und Überlingen.

💚 Jede Spende hilft, unsere Natur und Wohnqualität zu schützen und eine faire, transparente Entscheidung zu ermöglichen! 💚

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Da wir nicht wissen, welche weiteren Schritte nötig sein werden, kann es sein, dass wir zusätzlich weitere Gutachten oder rechtliche Maßnahmen finanzieren müssen. Jeder Beitrag trägt dazu bei, dass wir als Bürgerinitiative weiterhin aktiv bleiben können!

Falls mehr Spenden eingehen als erforderlich wird der Überschuss an die Nachsorgeklinik Tannheim weitergeleitet. Die Nachsorgeklinik Tannheim ist eine Einrichtung, die Familien mit schwer kranken Kindern unterstützt. Sie bietet spezialisierte Rehabilitation für Kinder mit Krebs-, Herz- oder Mukoviszidose-Erkrankungen sowie deren Familien

Gespräch mit dem Bürgermeister: Klarheit zum Standort „Zihlbühl“

Am Freitag 14.02.25 fand ein Gespräch mit dem Bürgermeister statt, bei dem auch der geplante Funkmast „Zihlbühl“ thematisiert wurde.

Der Bürgermeister stellte klar, dass dieser Mast nicht im Wohngebiet „Am Zihlbühl“ in Unteruhldingen errichtet wird, sondern vielmehr nördlich der B31 – auf der den Häusern abgewandten Seite der Bundesstraße und damit deutlich oberhalb von Unteruhldingen. Auf einer von uns mitgebrachten Karte zeigte der Bürgermeister den ungefähren Standort. Aufgrund der begrenzten Gesprächszeit konnten wir jedoch noch keine Einsicht in die Unterlagen zum exakten Standort nehmen. Dies soll jedoch nachgeholt werden. Wir würden uns freuen, wenn einer unserer Leser sich aktiv darum kümmern könnte.

Darüber hinaus stellte der Bürgermeister klar, dass der oft genannte Standort für einen weiteren Funkmast am Wölfeleparkplatz nicht realisiert wird. Tatsächlich war von Anfang an der Standort „Zihlbühl“ vorgesehen.

Mit dieser Standortwahl liegt der Mast in deutlicher Entfernung zu Wohngebieten und erfüllt zugleich die gewünschte Funktion zur Versorgung entlang der B31.

Auch wenn weiterhin ein umfassendes Konzept zur Funkinfrastruktur angestrebt wird, kann zu diesem Standort festgehalten werden, dass er einen ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung aufweist und aufgrund seiner Lage deutlich weg vom See weniger sichtbar sein wird.

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Funkmast in Unteruhldingen Ost – Planloser Wildwuchs?

Nachdem bereits ein Funkmast am Wölfele-Parkplatz und der Oberen Roggenlehen geplant ist, steht nun auch noch ein Mast am Zihlbühl auf der Agenda. Doch anstatt einer durchdachten Strategie zur Netzabdeckung scheint hier eher nach dem Prinzip „mehr hilft mehr“ vorgegangen zu werden. Kann es sein, dass der kleine Bereich Unteruhldingen so viele Funkmasten zur Netzabdeckung benötigt?

Die Frage drängt sich auf: Warum wird kein Konzept verfolgt, das eine sinnvolle Abdeckung sicherstellt? Der Standort Zihlbühl deckt einen großen Teil des Mastes der Oberen Roggenlehen ab und umgekehrt, ohne erkennbares Gesamtkonzept. Doch offenbar werden ohne Rücksicht auf Landschaft, Natur und Bürgerinteressen einfach Standorte festgelegt, anstatt eine sinnvolle Lösung zu erarbeiten.

Dialogveranstaltung zum geplanten 50-Meter-Funkturm: Ein Abend voller Emotionen und eine klare Botschaft an die Gemeinde

https://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis/uhldingen-muehlhofen/mobilfunkmast-spaltet-die-gemueter;art372496,12304380

Die geplante Errichtung eines 50 Meter hohen Funkmasts in Uhldingen-Mühlhofen hat bei den Bürgerinnen und Bürgern für erhebliche Unruhe gesorgt. Die Dialogveranstaltung, die dazu stattfand, war geprägt von intensiven Diskussionen, großer Betroffenheit und einem klaren Wunsch nach Transparenz und Mitsprache. Neben den Ausführungen in der Zeitung waren unserer Ansicht nach noch folgende Punkte und Themen des Abends besonders erwähnenswert:

Ein Vortrag ohne konkrete Antworten

Wie erwartet stellte Herr Eger Komunalbeauftragter der Deutschen Telekom die bekannten Argumente vor: Es gäbe keinen anderen Standort, dieser sei ideal. Doch eine individuelle Betrachtung der Situation in Uhldingen-Mühlhofen fehlte. Es wurde nicht dargelegt, welche Alternativen geprüft wurden oder warum genau dieser Standort als überlegen bewertet wurde. Die Besonderheiten unseres Dorfes wurden nicht berücksichtigt – stattdessen wurde der Vorschlag in den Raum gestellt, dass ein noch zentralerer Standort mitten im Dorf (den es ja auf dem ehemaligen Bahnhof schon gibt) besser sei. Ein Vortrag wie er wohl in jeder Gemeinde gehalten werden kann.

Uhldingen-Mühlhofen verdient besonderen Schutz

Unser Fischerdorf ist ein einzigartiger Ort mit Siedlungscharakter, der sensibel betrachtet werden muss. Der Bebauungsplan der Bergstraße (10m vom geplanten Maststandort entfernt), der erst vor kurzem verabschiedet wurde, betont dies explizit auf Seite 22. Hier haben sich die Gemeinderäte bewusst dafür entschieden, diese Region durch klare Vorgaben im Bebauungsplan der Bergstraße besonders zu schützen. Die festgelegten Kriterien dienen dem Erhalt des besonderen Charakters und der Lebensqualität der Gemeinde:

  • Städtischer Charakter soll vermieden werden – Ein 50 Meter hoher Funkmast mit entsprechendem Umfang widerspricht diesem Grundsatz.
  • Der Blick vom See ist besonders zu schützen – Ein massiver Mast nur 200 Meter vom See entfernt steht im Widerspruch zu diesem Ziel.
  • Grüne Freiflächen müssen erhalten bleiben – Laut einem von uns beauftragten Naturschutzgutachten von anerkannten Experten der Region werden 5.000 m² Wald beeinträchtigt, davon 1.500 m² dauerhaft.
  • Ein hochwertiges Wohnumfeld soll erhalten bleiben – Der geplante Mast steht im Konflikt mit dieser Prämisse.
  • Freiraumstruktur und dem Erhalt des Baumbestandes soll ein besonderes Augenmerk gelten.

Natürlich ist 10 Meter neben dem Baugebiet der Bergstraße im Außenbereich die rechtliche Situation eine andere und eine alternative Entscheidung wäre möglich, wie dies Herr RA Frick richtig ausführt. Doch will dies die Gemeinde?

Durch den Bau des Mastes direkt am Ortsrand von Uhldingen würde vom See her ein städtischer oder gar autobahnähnlicher Charakter entstehen, was den neu aufgestellten Grundsätzen der Gemeinde im Bebauungsplan widerspricht. Dieser massive Funkmast wird künftig auf jeder Postkarte, die den Blick vom See zeigt, präsent sein und die idyllische Kulisse unseres Fischerdorfes nachhaltig verändern – selbst wenn er „nur“ 40 Meter hoch wäre (entsprechend etwa 14 statt 16 Stockwerken eines Wohnhauses) und 100 Meter weiter rechts stünde.

Warum ein derart massiver Funkmast?

Laut Herrn Eger ist der Mast so hoch und massiv, weil er Platz für zusätzliche Antennen bieten soll, die auch von anderen Anbietern genutzt werden. 18 Antennen sind von der Telekom bereeits beantragt, doch es werden nach Worten des Herrn Eger noch deutlich mehr. Doch warum müssen alle Lasten dafür allein von unserer Gemeinde getragen werden?

Widersprüchliche Aussagen zur Netzabdeckung

Der bereits geplante Funkturm Wölfle an der B31 soll die Funkverbindung in der Region verbessern. Dennoch behauptet die Telekom, dass dieser für Unteruhldingen nicht ausreiche. Ohne Offenlegung der Daten ist diese Aussage jedoch nicht überprüfbar. Gemeinsam mit dem bestehenden Mast am Bahnhof stellt sich die Frage, ob ein weiterer Funkmast tatsächlich verhältnismäßig ist – eine Frage, die von Frau Knitz auf der Veranstaltung gestellt wurde.

Gesundheitsrisiken – berechtigte Sorge oder Panikmache?

Immer wieder wird Menschen, die sich Sorgen um die gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung machen, vorgeworfen, sie seien übertrieben ängstlich, sie werden auch „Aluhutträger“ genannt. Herr Kohn, Strahlenbeauftragter, argumentierte, dass seriöse Studien keine Gesundheitsrisiken belegen würden, solange die Grenzwerte eingehalten werden. Herr Geisinger hielt jedoch mit anerkannten Studien dagegen und verwies darauf, dass andere Länder deutlich strengere Grenzwerte haben.

Es wurden Fragen aufgeworfen wie:

Warum gelten z.B in unserem Nachbarland der Schweiz viel niedrigere Grenzwerte? Warum gibt es in USA Mindestabstände von 400 Metern zu Wohngebieten, Schulen und Krankenhäusern? Diese Fragen blieben unbeantwortet.

Ein besonders alarmierender Moment war, als Herr Kohn auf Nachfrage des Herrn Geisinger bestätigte,

dass Mobilfunkstrahlung den schnelleren Wachstum bereits vorhandener Krebszellenbegünstigt.

Das löst meiner Ansicht nach berechtigte Ängste aus: Woher soll jemand wissen, ob er bereits Krebszellen in sich trägt? Wer garantiert, dass durch den Funkmast nicht wertvolle Lebenszeit verloren geht? Eine Haftung der Telekom für mögliche Folgen wäre ohnehin kaum durchsetzbar, doch darum geht es nicht. Es geht um unser wertvollstes Gut, unser Leben.

Eine Entschuldigung des Bürgermeisters

Ein bemerkenswerter Moment der Veranstaltung war die öffentliche Entschuldigung von Bürgermeister Männle. Er räumte ein, dass er dem Vorhaben nicht zugestimmt hätte, wenn ihm die Dimensionen und die Auswirkungen auf Natur, Landschaftsschutz und die Bürgerinnen und Bürger von Anfang an bekannt gewesen wären. Er entschuldigt sich dafür ausdrücklich.

Fazit: Eine klare Botschaft an die Gemeinde

Die Veranstaltung hat gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger von Uhldingen-Mühlhofen eine klare Erwartung haben: Transparenz, Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten und eine ernsthafte Prüfung alternativer Standorte. Der geplante Funkturm ist in seiner jetzigen Form nicht verhältnismäßig und stellt eine erhebliche Belastung für die Gemeinde dar.

Hinterfragen statt blind vertrauen!

Hinterfragen statt blind vertrauen!

Die Beschlussvorlage mit dem Antrag auf Waldumwandlung gibt an, wohin die Strahlung reichen soll – nämlich neben Unteruhldingen auch nach Oberuhldingen, Daisendorf sowie auf ein Teilstück der viel frequentierten B 31. Nehmen Sie Informationen nicht einfach ungeprüft hin – hinterfragen Sie sie und bilden Sie sich eine eigene Meinung.

Eine so wichtige Entscheidung für unsere Gemeinde sollte nicht allein auf Teil- oder Fehlinformationen gestützt werden – insbesondere, wenn die Strahlenauswertung des Standortgutachtens, die ein nicht geschulter Bürger kaum lesen kann, überwiegend andere Strahlungsrichtungen zeigt.

Unsere Experten aus der Technik-Gruppe, die verschiedene Fachkompetenzen vereint, können aufzeigen, dass die in der Entscheidungsgrundlage genannten Funkversorgungen nicht erreicht werden.

Was ist also der wahre Zweck dieses überdimensionierten Mastes, der für die genannten Standorte keine oder nur eine geringe Wirkung hat? Für wen wird dieser Funkmast wirklich errichtet?

Lassen Sie sich die Antworten von den durch die Gemeinde eingeladenen Experten am 05.02.25 um 18:30 Uhr geben – und nutzen Sie die Gelegenheit, auch mit unseren Experten in den Dialog zu treten und fordern Sie unabhängige Gutachten bei Zweifeln.

Flyeraktion vor dem Edeka: Bürger zeigen großes Interesse

Am Samstag haben wir vor dem Edeka in Oberuhldingen Flyer verteilt, um auf den geplanten überdimensionierten Funkturm aufmerksam zu machen. Die Reaktionen der Passanten haben uns erneut gezeigt, wie wenig bisher über das Vorhaben informiert wurde. Viele Menschen waren überrascht, da sie von der Planung bislang nichts wussten. Kein Wunder – die bisherige Informationslage war mehr als dürftig.

Unsere Hauptintention war es, die Bürger zunächst über das Projekt aufzuklären und mit den Bürgen zu sprechen. Dabei sind wir auf großes Interesse gestoßen: Zahlreiche Menschen fragten uns direkt, wo sie ihre Unterschrift für einen Einspruch leisten könnten. Leider waren wir noch nicht so weit, aber diese Rückmeldung bestätigt uns, dass es einen erheblichen Informations- und Diskussionsbedarf gibt.

Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Bürger an der Infoveranstaltung der Gemeinde am 05.02.25 um 18:30 im Feuerwehrsaal teilnehmen, um zu zeigen, wie wichtig dieses Thema für die Menschen vor Ort ist.

Gerade dazu gab es aber am Samstag auch einige kritische Stimmen, wie zum Beispiel:

„Wir müssen uns auch nicht die von der Funkmast GmbH bezahlten Experten anhören.“

Dies verdeutlicht, dass das Vertrauen in eine unabhängige Informationsvermittlung nicht selbstverständlich ist.

Wir sind keine Profis bei der Umsetzung unseres Anliegens und freuen uns daher über jede Form der Unterstützung – sei es durch tatkräftige Mithilfe, wertvolle Informationen oder hilfreiche Kontakte.

Wer uns unterstützen oder informiert bleiben möchte, kann sich gerne bei uns melden.

Ergbnis einer Standortanalyse, wie andere Gemeinden ihr Recht wahrnehmen, den Funkmast dort zu positionieren, wo er den größten Nutzen und den geringsten Schaden verursacht

Im Raum Stuttgart wurde durch eine von der Gemeinde beauftragte Standortanalyse ein erheblich besser geeigneter Standort identifiziert als ursprünglich vorgesehen. Die Wahl dieses neuen Standorts führte zu einer deutlichen Reduzierung der Belastung einzelner Bereiche, wie dies anhand der beigefügten Bilder ersichtlich ist. Die Bilder stammen aus einer Präsentation von Herrn Hensinger.

Wie bereits mehrfach betont, sprechen wir uns nicht gegen Funk aus, sondern setzen uns dafür ein, dass durch eine fundierte Bedarfs- und Standortanalyse eine nachhaltige, an die Region angepasste Lösung gefunden wird. Diese sollte sowohl die Natur und das Landschaftsbild als auch die Anwohner möglichst gering belasten.

Begrenzte Reichweite des Funksignals – Fakten aus dem Standortgutachten

Das Bild zeigt die begrenzte Reichweite des Funksignals, wie sie im offiziellen Standortgutachten dargestellt wird. Mit Hilfe präsziser Vermessungen durch ein Fachbüro, das die Höhen der Umgebung mit einbezogen hat, wurde festgestellt, dass ein Großteil Unteruhldingen, die B31 und Oberuhldingen nicht erreicht werden. Diese Ergebnisse werfen Fragen zur tatsächlichen Notwendigkeit und Effizienz des geplanten Funkmasten auf. Daisendorf kann ebenfalls aufgrund der topografischen Gegebenheiten trotz der großen Höhe des Funkmasten nicht erreicht werden.

– 14.01.25 Meine Fragen zur Waldumwandlung an den Gemeinderat (Sitzung 15.1.25):

Die Waldumwandlung zu entscheiden durch den Gemeinderat ist ein wichtiger nächster Punkt zur endgültigen Genehmigung des Funkmastes.

Dabei stellt sich für mich die Frage, ob die Gemeinderäte umfassend darüber informiert wurden, welche Anforderungen gemäß dem Landeswaldgesetz (LWaldG) für die Waldumwandlung erfüllt sein müssen.

Sind den Gemeinderäten die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere die Anforderungen des § 9 LWaldG, sowie die Abwägungskriterien zwischen den Interessen des Funkturmbetreiber und den Belangen der Allgemeinheit, ausreichend bekannt und wurden diese umfassend erläutert?

Abzuwägen sind: 

  1. Belange der Allgemeinheit
  • Im Landschaftspflegerischen Begleitplan der dem Bauantrag Funkturm beiliegt ist die Bewertung des Schutzgutes Landschaftsbild „Sehr hoch“ (was zu einer geringfügigen Ausgleichzahlung von führt).
  • Auch in dem neu aufgestellten Bebauungsplan der angrenzenden Bergstraße wird auf Seite 22 mehrfach betont: wie wertvoll das Landschaftsbild dieses Bereiches ist. Neubauten insbes. Waldweg: „exponierte landschaftliche Situation, sondern vermittelt einen städtischen Charakter“ was durch den Bebauungsplan verhindert werden soll.
  • Wörtlich: „Durch eine geordnete städtebauliche Entwicklung besteht hier die Chance, auf Dauer ein Wohnquartier zu erhalten, das sich in das Siedlungs- und Landschaftsbild einfügt, ökologische Funktionen wahrnimmt und ein hochwertiges Wohnumfeld darstellt.“

Dagegen steht: 

  1. Funkausleuchtung für ein touristisches Dorf, einen touristisch genutzten See, keine B 31…kein Industriegebiet.

18 Antennen, 2 Plattformen und ein Mast mit 1,70 m Druchmesser und 50 m Höhe scheint mir unverhältnismäßig

  1. Wurden die Gemeinderäte darüber informiert, welche Kriterien der Entscheidung weiter zugrundezulegen sind? Welche konkreten Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgeschlagen wurden und wie diese zur Erhaltung der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes beitragen sollen?
  • Ist das geschädigte Waldstück das als Ausgleichsfläche dienen soll für die ausgewählten Baumarten geeignet? Eine Waldflächen welche durch Borkenkäferbefall gerodet werden musste, ist auf alle Fälle wieder aufzuforsten ! (Ich stelle mir dazu auch immer die Frage warum man nicht direkt dort den Funkmast baut wo ohnehin alles bereits kaputt ist….es dauert mindestens 50 Jahre bis ein Wald wie der in der Oberen Roggenlehen wieder gewachsen ist 😊
  • Effektivität des Ausgleichs: Reicht diese Maßnahme aus, um die Schutz- und Erholungsfunktion des umgewandelten Waldstücks auszugleichen? (Lage der Ausgleichsfläche ist nicht so zentral im Naherholungsgebiet wie direkt am Eingang des Waldes)
  1. Haben die Gemeinderäte eine klare Übersicht darüber erhalten, welche Folgen eine Genehmigung oder Ablehnung der Waldumwandlung für die Raumordnung, die ökologische Funktion des Waldes und die lokale Bevölkerung haben könnte?
  1. Wichtig ist auch, ob die Gemeinderäte wissen, dass sie zu dem Punkt frei entscheiden müssen und dürfen und diese Entscheidung nicht die Grundlage haben darf, dass sie sich durch den Vertrag mit der Funkturm GmbH bereits zur Zustimmung verpflichtet sind. 

– 06.01.25 Unglaubliche Dimension

Über die Feiertage haben wir uns in der Umgebung umgeschaut und vielfälltige Funkmasten besichtigt. Immer wieder kamen wir zu dem Ergebnis, dass allenfalls an Autobahnen Funkmasten in der hier geplanten Dimension stehen. Durchmesser des Fastfußes in Uhldingen laut Bauantrag 170 cm, oben die Plattformen von 320 cm Durchmesser auf einer Höhe von über 50 m. Dabei sieht man an den Autobahnen, dass die Funkanlagen in der Regel außerhalb der Plattformen errichtet werden, teilweise sogar mit Verlängerungsstangen.

Zur nochmaligen Veranschaulichung, zunächt ein Auszug aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zu dem Funkmast in der Oberen Roggenlehen, der dem Bauantrag beilag. Dieser stellt den Mast in einer Dimension dar, wie man ihn tätsächlich in Randlagen finden kann, mit einem Durchmesser von ca. 60-80 cm entsprechend den Bäumen der Umgebung. Das ist aber nicht die Realität.

Vielmehr ist der Mastfuß mit 170 cm deutlich größer als die umgebenden Bäume und entspricht nicht dem eingereichten Landschaftspflegerischen Begleitplan (Rot vom Autor eingefügt).

Klar wird dies, wenn man sich den Bauantrag genauer betrachtet: Die im Antrag niedergelegten Maße scheinen sich auf das Fundament zu beziehen. Übernimmt man allerdings die Größenangeben stellt man schnell fest, dass die 170 cm tatsächlich den Fuß betreffen und nicht das Fundament wie dargestellt (Blau ist vom Autor eingezeichnet, die weiteren Maße sind aus dem Bauantrag).

– 23.12.24 Einladung zum nächsten Treffen: Gemeinsam den Funkturm verhindern

Engagieren Sie sich für eine bessere Lösung!

Nach dem erfolgreichen ersten Treffen laden wir Sie herzlich zu unserem nächsten Treffen ein:

Samstag, den 18. Januar 2025, um 18:00 Uhr

Da die Sitzplätze begrenzt sind, bitten wir Sie, den genauen Ort des Treffens per E-Mail bei nicole.daub@immo-daub.de zu erfragen. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass alle Teilnehmenden einen Platz finden. Für diejenigen, die nicht vor Ort teilnehmen können, besteht auch die Möglichkeit, sich über Microsoft Teams zuzuschalten. Bitte geben Sie dies bei Ihrer Anmeldung an, damit wir Ihnen die Zugangsdaten zukommen lassen können.

Vielfältige Möglichkeiten zur Mitarbeit

In unserem letzten Treffen konnten wir unterschiedlichste Arbeitsgruppen finden, die sich mit einer breiten Palette an Themen befassen:

Technischen Analyse zur flächendeckenden Netzabdeckung

Gesundheit

Natur- und Brandschutz

Recht

Politik

Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

Funkturm und dessen Auswirkung auf den Tourismus in Uhldingen

und Sammlung von Erfahrungen und Informationen anderer Initiativen

Dieses Treffen bietet erneut die Gelegenheit, aktiv an der Gestaltung einer nachhaltigen und bürgerfreundlichen Lösung mitzuwirken. Ihre Ideen und Ihr Engagement sind entscheidend, um den geplanten Bau des Funkturms endgültig zu verhindern.

Seien Sie dabei und bringen Sie Ihre Nachbarn mit!

Leiten Sie diese Einladung gerne an weitere Anwohnerinnen und Anwohner weiter, die Interesse an einer aktiven Mitarbeit haben. Gemeinsam können wir eine starke und entschlossene Gemeinschaft bilden, um die Interessen unserer Region zu schützen.

Zum Abschluss wünschen wir Ihnen frohe Weihnachten und ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2025.

– 29.12.24 Einladung der Befürworter einer besseren Lösung, die sich gerne aktiv einbringen möchten.

Einladung zum Treffen am 22. Dezember 2024

Gemeinsam für eine bessere Lösung

Am Sonntag, den 22. Dezember 2024, findet ein Treffen der Befürworter einer besseren Lösung in einem größeren Veranstaltungsraum statt. Ziel ist es, die bisherigen Maßnahmen zu überblicken und eine gemeinsame Strategie zur Verhinderung des geplanten Funkturms zu entwickeln.

Themen des Treffens

  • Überblick über bisherige Maßnahmen
  • Entwicklung einer gemeinsamen Strategie
  • Bildung von Arbeitsgruppen und Verteilung der Aufgaben
  • Budgetplanung und Finanzierungsoptionen

Teilnahme und Kontakt

Da der Veranstaltungsraum Platz für maximal 50 Personen bietet, möchten wir die Teilnehmerzahl gezielt steuern. Daher bitten wir Sie, die Details zu Zeit und Ort des Treffens per E-Mail bei nicole.daub@immo-daub.de zu erfragen. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage eine kurze Motivationsbeschreibung hinzu, warum Sie an dem Treffen teilnehmen möchten. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass die Räumlichkeiten optimal genutzt werden und alle Teilnehmenden einen Platz finden.

– 19.12.24 – Herausgabe des Mietvertrages

Mietvertrag für geplanten Funkturm offenbart die offensichtlichen Kenntnise der Gemeinde aber auch massive Informationslücken

Herausgabe des Mietvertrags
Nach erster Ablehnung der Herausgabe des Mietvertrages wurde gegen den Ablehnungsbescheid der Gemeide erfolgreich Widerspruch eingelegt. Der Mietvertrag, der die Grundlage für den Bau des Funkmasts bildet wurde daraufhin endlich herausgegeben. Die Inhalte des Mietvertrags können bei uns gerne erfragt werden. Diese Transparenz ist ein wichtiger Schritt in unserem gemeinsamen Bestreben, die Hintergründe der geplanten Maßnahmen offenzulegen.

Unzureichende Informationen zur Funkturm-Anlage

Eine erste Durchsicht des Mietvertrags zum Funkturm zeigt, dass die Anlage zum Pachtvertrag nur spärliche Informationen zur Funkturm-Anlage enthält. Enthalten ist jedoch, dass ein 50 Meter hoher Funkturm  mit Plattformen erstellt werden kann, welche auch an weitere Funknetzbetreiber und andere Dritte untervermietet werden kann.  Die Laufzeit des Vertrages beträgt 15 Jahre mit mehrfacher Verlängerungsoption.

    Für jede einzelne Untervermietung/Gebrauchsüberlassung an Funknetzbetreiber und sonstige Dritte erhält die Gemeinde zusätzlichen Mietzins. Damit war mit Vertragsunterzeichnung auch klar, dass eine Gebrauchsüberlassung an Dritte Funknetzbetreiber angestrebt wird.

    Es fehlen konkrete Angaben zu der Größe der geplanten Plattformen und zum Durcchmesser des Funkturms, es gibt keine Begrenzung der möglichen Mehrfachnutzung. Auch sind keine Angaben enthalten zu Mobilfunktechnologien wie 4G oder 5G. Diese Lückenhaftigkeit hat nun direkte Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Landschaft und die Gesundheit der Anwohner.

    Fazit

    Die Verantwortung der Gemeinde für den Abschluss dieses Vertrags ist offensichtlich. Wichtige Informationen zur Bauweise, den Plattformen, der Höhe des Funkturms sowie zur Begrenzung der Mehrfachnutzung wurden unzureichend berücksichtigt. Die Behauptung, der Turm würde nur 4 bis 6 Meter über die Baumgipfel hinausragen, ist nachweislich falsch.

    – Alemannisches Gräberfeld des 6. und 7. Jahrhunderts – Ein bedeutender Fund für die Region

    Das alemannische Gräberfeld aus dem 6. und 7. Jahrhundert liefert bedeutende archäologische Exponate und Skelette, die den ältesten Nachweis für das Christentum am nördlichen Bodensee darstellen. Dieser Fund gilt als wesentlicher Bestandteil der historischen Entwicklung von Uhldingen-Mühlhofen und kann als die Keimzelle für die regionale Geschichte angesehen werden.

    Anlage 9

    (Aus https://www.pfahlbauten.de/wp-content/uploads/2020/06/RZ_23plus_Prosp_V3_k.pdf)

    – 01.12.24 Funkstrahlrichtung – Dr. Horst Weidele hat sich mit den Daten, welche aus der Akteneinsicht entnommen werden konnten, mit der Strahlrichtung auseinandergesetzt und kam zu folgenden Ergebnissen

    „Ich möchte hiermit eine Stellungnahme zur Netzabdeckung mit diesem Funkmast abgeben. Als Physiker habe ich mich in den letzten Tagen in die Grundlagen dieser Technologie eingearbeitet und auf Basis der mir bereitgestellten Daten ergibt sich folgendes Bild:

    In der Anlage „Funkstrahlung – Karte Meersburg-Unteruhldingen“ sind die Hauptabstrahlrichtungen eingezeichnet und die Öffnungswinkel bei 3 dB Dämpfung. Diese Daten wurden im Internet von anderen Funkmasten entnommen und sind in der Anlage „Daten zur Funkstrahlung“ dokumentiert und referenziert. Es ist davon auszugehen, dass die Werte an unserem Standort analog sein werden.

    Laut Wikipedia gilt folgendes zum Öffnungswinkel:

    Der 3 dB Öffnungswinkel (Halbwertsbreite) beschreibt die notwendige Antennendrehung für den relativen Abfall der Feldstärke um -3 dB (auf 71%) links und rechts vom Maximum (0 dB = 100%). Die Strahldichte (Leistung pro Fläche) ist in diesem Falle nur noch 50% des Maximums.

    Klingt komplizierter als es ist:

    •           In den Hauptrichtungen in den Karten bei 170° und 320° ist die Strahlungsdichte maximal, also 100 %

    •           Am 3 dB-Öffnungswinkel beträgt die Strahlungsdichte noch 50 %. Gemäß der Karte sind das die gestrichelt eingezeichneten Linien mit ±37,5° um die Hauptstrahlrichtungen

    •           Bei weiter zunehmendem Öffnungswinkel nimmt die Strahlungsdichte rapide ab in Richtung 0 %

    In der Anlage „Daten zur Funkstrahlung“ ist ein Diagramm zur Reichweite der Funkstrahlen dargestellt. Der Funkmast ist meiner Ansicht nach damit für 4G- und ältere Technologien ausgelegt. Die Reichweite für 5G ist wesentlich kürzer und für einen Turm dieser Größenordnung kaum geeignet. Vielmehr sollte diese Technik über kleine Antennen mittels Straßenlaternen und andere Einrichtungen realisiert werden.

    Aus meiner Sicht ist es befremdlich, warum nun eine 4G-Technologie über einen riesigen Funkmast eingerichtet werden soll, die heutzutage technisch und systematisch vom 5G-Netz abgelöst wird.

    Zu den Karten:

    Auf Seite 2 der Anlage „Funkstrahlung – Karte Meersburg-Unteruhldingen“ wurde eine geodätische Karte herangezogen in der die Höhenlinien eingezeichnet. Man muss stark hineinzoomen, um diese zu sehen, aber dann ist die Großregion nicht mehr sichtbar. Der Link zur Karte ist beigefügt, um sich selbst ein Bild zu machen. Zusätzlich sind von mir ein paar lesbare Höhenangaben eingezeichnet worden.

    Trotz einer Turmhöhe von 50 m können, laut meiner Interpretation, nur die Häuser entlang der Seelinie per 4G erreicht werden. Daisendorf (500 m ü.M.) wird auf Basis der gezeigten Hauptabstrahlwinkel nicht erreicht. Desgleichen gilt für die B31, die komplett im Funkschatten liegt.

    Das kleine Gewerbegebiet in Unteruhldingen und die Häuser weiter westlich davon liegen ebenso im Funkschatten (Turmhöhe 430 + 50 m = 480 m). Der Berg in Richtung Westen zum Gewerbegebiet ist 450 m hoch. Bei einer Distanz von ca. 1000 m und einem Höhenunterschied von 30 m, sind die Strahlen am Berg vor dem Gewerbegebiet um 2° nach unten gerichtet. Auch Oberuhldingen ist damit abgeschattet. Die Konstanzer Stadtteile am See mit über 4 km Entfernung werden in Bezug auf den 3 dB-Raumwinkel auch nur teilweise erreicht und ab dem Frequenzbereich von ca. 2 GHz reicht wahrscheinlich auch die Reichweite nicht aus.

    Zu guter Letzt sind die von der Sicht betroffenen Häuser im Oberen Roggenlehen auf Gemarkung Meersburg aufgrund der 3 dB-Dämpfung so gut wie nicht mobilfunktechnisch abgedeckt.

    Fazit:

    Der Turm ist trotz seiner Höhe von 50 m in einer geographischen Lage positioniert, die technisch nachteilig ist, um damit möglichst viele Häuser und Menschen per Mobilfunk zu erreichen.“

    – 28.11.24 Akteneinsicht durch Fachanwalt für Baurecht

    Am 28. November 2024 erfolgte die Akteneinsicht durch den zugezogenen Fachanwalt für Baurecht. In einer ersten, nichtjuristischen Auswertung wurden potenzielle Schwachstellen des Vorhabens aufgedeckt. In diesem Zusammenhang wurde ein Schreiben an die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger der Gemeinden Meersburg und Uhldingen sowie an die Baurechtsbehörden, Anlieger und betroffene Parteien versandt. Ziel ist es, eine kritische Prüfung der relevanten Aspekte anzuregen.

    Anlage 8