– 13.12.24 Akteneinsicht in den Pachtvertrag durch die Gemeinde Uhldingen abgelehnt.

Die von uns beantragte Akteneinsicht in den Pachtvertrag, wurde von der Gemeinde zurückgewiesen.

In einem Schreiben teilt der beauftragte Rechtsanwalt Frick mit, dass die Gemeinde aktuell keine Akteneinsicht in die Unterlagen, einschließlich des Pachtvertrags, gewähren wird. Zur Begründung führt er an, dass diese Unterlagen Gegenstand einer nicht öffentlichen Sitzung waren. Dabei bezieht sich die Gemeinde auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim vom 04.02.2020 (Az. 10 S 1229/19) sowie auf Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Landratsamts Bodenseekreis.

Die Gemeinde will damit die Einsicht in die nicht öffentliche Niederschrift und die Beratungsgrundlagen sowie den Pachtvertrag verweigern. 

Die Gemeinde versucht folglich, die Herausgabe des Pachtvertrags zu verweigern, indem sie sich auf eine Entscheidung des VGH Mannheim und die angeblich nicht öffentliche Natur der Sitzung beruft. Dies scheint ein Vorwand zu sein, um die Einsichtnahme zu verhindern, da der Bezug auf eine nicht öffentliche Sitzung allein in der Regel nicht ausreichen sollte, um die Herausgabe eines Pachtvertrags vollständig zu verweigern. Diese wurde nämlich unsere Ansicht nach nicht in der nichtöffentlichen Sitzung unterschrieben und war nicht vollumfänglich Teil der geheimen Beratung.

Diese Vorgehensweise macht deutlich, dass die Gemeinde hier nicht transparent werden möchte und wir von einer gemeinsamen Lösung noch weit entfernt sind. Es wird offenbar mit allen Mitteln versucht, die Offenlegung der relevanten Unterlagen zu blockieren und Information zu verhindern. Bis heute ist das gesamte Verfahren durchzogen von Geheimnissen und Überraschungen für die Anwohner und hinterlässt zumindest bei mir einen starken Beigeschmack.

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