– 14.01.25 Meine Fragen zur Waldumwandlung an den Gemeinderat (Sitzung 15.1.25):

Die Waldumwandlung zu entscheiden durch den Gemeinderat ist ein wichtiger nächster Punkt zur endgültigen Genehmigung des Funkmastes.

Dabei stellt sich für mich die Frage, ob die Gemeinderäte umfassend darüber informiert wurden, welche Anforderungen gemäß dem Landeswaldgesetz (LWaldG) für die Waldumwandlung erfüllt sein müssen.

Sind den Gemeinderäten die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere die Anforderungen des § 9 LWaldG, sowie die Abwägungskriterien zwischen den Interessen des Funkturmbetreiber und den Belangen der Allgemeinheit, ausreichend bekannt und wurden diese umfassend erläutert?

Abzuwägen sind: 

  1. Belange der Allgemeinheit
  • Im Landschaftspflegerischen Begleitplan der dem Bauantrag Funkturm beiliegt ist die Bewertung des Schutzgutes Landschaftsbild „Sehr hoch“ (was zu einer geringfügigen Ausgleichzahlung von führt).
  • Auch in dem neu aufgestellten Bebauungsplan der angrenzenden Bergstraße wird auf Seite 22 mehrfach betont: wie wertvoll das Landschaftsbild dieses Bereiches ist. Neubauten insbes. Waldweg: „exponierte landschaftliche Situation, sondern vermittelt einen städtischen Charakter“ was durch den Bebauungsplan verhindert werden soll.
  • Wörtlich: „Durch eine geordnete städtebauliche Entwicklung besteht hier die Chance, auf Dauer ein Wohnquartier zu erhalten, das sich in das Siedlungs- und Landschaftsbild einfügt, ökologische Funktionen wahrnimmt und ein hochwertiges Wohnumfeld darstellt.“

Dagegen steht: 

  1. Funkausleuchtung für ein touristisches Dorf, einen touristisch genutzten See, keine B 31…kein Industriegebiet.

18 Antennen, 2 Plattformen und ein Mast mit 1,70 m Druchmesser und 50 m Höhe scheint mir unverhältnismäßig

  1. Wurden die Gemeinderäte darüber informiert, welche Kriterien der Entscheidung weiter zugrundezulegen sind? Welche konkreten Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgeschlagen wurden und wie diese zur Erhaltung der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes beitragen sollen?
  • Ist das geschädigte Waldstück das als Ausgleichsfläche dienen soll für die ausgewählten Baumarten geeignet? Eine Waldflächen welche durch Borkenkäferbefall gerodet werden musste, ist auf alle Fälle wieder aufzuforsten ! (Ich stelle mir dazu auch immer die Frage warum man nicht direkt dort den Funkmast baut wo ohnehin alles bereits kaputt ist….es dauert mindestens 50 Jahre bis ein Wald wie der in der Oberen Roggenlehen wieder gewachsen ist 😊
  • Effektivität des Ausgleichs: Reicht diese Maßnahme aus, um die Schutz- und Erholungsfunktion des umgewandelten Waldstücks auszugleichen? (Lage der Ausgleichsfläche ist nicht so zentral im Naherholungsgebiet wie direkt am Eingang des Waldes)
  1. Haben die Gemeinderäte eine klare Übersicht darüber erhalten, welche Folgen eine Genehmigung oder Ablehnung der Waldumwandlung für die Raumordnung, die ökologische Funktion des Waldes und die lokale Bevölkerung haben könnte?
  1. Wichtig ist auch, ob die Gemeinderäte wissen, dass sie zu dem Punkt frei entscheiden müssen und dürfen und diese Entscheidung nicht die Grundlage haben darf, dass sie sich durch den Vertrag mit der Funkturm GmbH bereits zur Zustimmung verpflichtet sind. 

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