– 19.12.24 – Herausgabe des Mietvertrages

Mietvertrag für geplanten Funkturm offenbart die offensichtlichen Kenntnise der Gemeinde aber auch massive Informationslücken

Herausgabe des Mietvertrags
Nach erster Ablehnung der Herausgabe des Mietvertrages wurde gegen den Ablehnungsbescheid der Gemeide erfolgreich Widerspruch eingelegt. Der Mietvertrag, der die Grundlage für den Bau des Funkmasts bildet wurde daraufhin endlich herausgegeben. Die Inhalte des Mietvertrags können bei uns gerne erfragt werden. Diese Transparenz ist ein wichtiger Schritt in unserem gemeinsamen Bestreben, die Hintergründe der geplanten Maßnahmen offenzulegen.

Unzureichende Informationen zur Funkturm-Anlage

Eine erste Durchsicht des Mietvertrags zum Funkturm zeigt, dass die Anlage zum Pachtvertrag nur spärliche Informationen zur Funkturm-Anlage enthält. Enthalten ist jedoch, dass ein 50 Meter hoher Funkturm  mit Plattformen erstellt werden kann, welche auch an weitere Funknetzbetreiber und andere Dritte untervermietet werden kann.  Die Laufzeit des Vertrages beträgt 15 Jahre mit mehrfacher Verlängerungsoption.

    Für jede einzelne Untervermietung/Gebrauchsüberlassung an Funknetzbetreiber und sonstige Dritte erhält die Gemeinde zusätzlichen Mietzins. Damit war mit Vertragsunterzeichnung auch klar, dass eine Gebrauchsüberlassung an Dritte Funknetzbetreiber angestrebt wird.

    Es fehlen konkrete Angaben zu der Größe der geplanten Plattformen und zum Durcchmesser des Funkturms, es gibt keine Begrenzung der möglichen Mehrfachnutzung. Auch sind keine Angaben enthalten zu Mobilfunktechnologien wie 4G oder 5G. Diese Lückenhaftigkeit hat nun direkte Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Landschaft und die Gesundheit der Anwohner.

    Fazit

    Die Verantwortung der Gemeinde für den Abschluss dieses Vertrags ist offensichtlich. Wichtige Informationen zur Bauweise, den Plattformen, der Höhe des Funkturms sowie zur Begrenzung der Mehrfachnutzung wurden unzureichend berücksichtigt. Die Behauptung, der Turm würde nur 4 bis 6 Meter über die Baumgipfel hinausragen, ist nachweislich falsch.

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