Ihre Stimme zählt: Unterstützen Sie den Erhalt unseres Naherholungsgebiets!


Unsere Bürgerinitiative setzt sich aktiv für ein nachhaltiges und schonendes Mobilfunkkonzept für die Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen ein und ist daher gegen den geplanten und undurchdachten Bau eines 50 m hohen 5G-Funkturms im Naherholungsgebiet von Uhldingen-Mühlhofen. Dieses Gebiet ist nicht nur für die Anwohner von großer Bedeutung, sondern wird auch von zahlreichen Besuchern, Urlaubern und Naturfreunden geschätzt.

Wer kann unterzeichnen?
Jede*r, der unser Anliegen unterstützt, kann die Petition unterzeichnen – unabhängig vom Wohnort. Unser Ziel ist es, den Behörden und der Gemeinde zu zeigen, dass der Widerstand gegen den Funkturm ein breites öffentliches Interesse genießt. Die Erhaltung unseres einzigartigen Landschaftsbildes, der Schutz der Natur und eine nachhaltige Planung stehen für uns im Mittelpunkt.

Warum ist jede Unterschrift wichtig?
Während ein Bürgerbegehren bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen muss, geht es bei unserer Petition vor allem darum, ein starkes Signal zu setzen. Je mehr Menschen sich beteiligen, desto deutlicher wird, dass dieser Standort für einen Funkturm auf Ablehnung stößt.

Zeigen Sie Ihr Engagement!
Falls Sie nicht in Uhldingen-Mühlhofen wohnen, aber dennoch eine Verbindung zu unserem Ort haben – etwa als Eigentümer einer Ferienwohnung oder regelmäßiger Besucher – freuen wir uns über einen kurzen Kommentar von Ihnen. Teilen Sie uns mit, warum Ihnen der Schutz dieses Gebiets am Herzen liegt!

Jetzt unterzeichnen und ein Zeichen setzen!

Gemeinsam für den Erhalt unseres Naherholungsgebiets!

Aktueller Stand zum geplanten Funkturm – Warten auf das Landratsamt

Lange war es ruhig auf unserer Seite, doch nun möchten wir ein paar Neuigkeiten zum geplanten Funkturm in unserer Gemeinde teilen.

Derzeit ruht das Verfahren, denn das Landratsamt hat den Bauantrag der Funkturm GmbH in mehreren Punkten bemängelt. Der Denkmalschutz, für viele ein zentrales Thema, ist dabei nicht ausschlaggebend: Hier wurde die Genehmigung unter Auflagen bereits erteilt.

Kritisiert wurde insbesondere das veraltete und nicht ortsspezifisch angepasste Brandschutzgutachten aus dem Jahr 2000 – vor allem aber die Standortanalyse mit Alternativen, die die Verhältnismäßigkeit des beantragten Standortes belegen soll. Diese Analyse wurde vom Landratsamt als unzureichend eingestuft. Nach einer ersten, ebenfalls ungenügenden Nachbesserung wurde der Funkturm GmbH eine weitere Frist gesetzt – diese ist mittlerweile ebenfalls verstrichen.

Unabhängiges Gegengutachten in Arbeit

Parallel dazu haben wir Anwohner ein eigenes Gutachten bei Herrn Nießen, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Funknetzplanung, beauftragt. Vielen Dank an alle, die dieses aufwendige Gutachten über ihre Spende möglich gemacht haben. Das finale Ergebnis steht noch aus, doch erste Einschätzungen deuten auf klare Alternativen hin:

Der geplante Funkmast auf dem Zihlbühl wird weite Teile der Region versorgen – darunter die B 31, die Bergstraße, das Industriegebiet und große Teile von Unteruhldingen. Nur eine kleine Zone im Waldweg hätte zwar eine gute aber noch keine optimale Versorgung. Dafür jedoch einen weiteren 50 Meter hohen Mast in der Roggenlehen mitten im Landschaftsschutzgebiet zu errichten, 1.500 m² intaktes Waldökosystem unwiderruflich zu zerstören und einen halben Hektar nachhaltig zu beeinträchtigen (laut Gutachten des Baumsachverständigen Volker Genenz aus Salem), erscheint nicht verhältnismäßig.

Hinzu kommt die erhebliche Belastung für die direkte Anwohnerschaft, da der Mast unmittelbar vor den Wohnhäusern errichtet werden soll – und nicht, wie in vielen anderen Gemeinden üblich, auf Flächen im Hintergrund oder in Randlagen. In einem kleinen Ort wie unserem, ist ein zweiter überdimensionierter Mast nicht erforderlich und kaum nachvollziehbar.

Kleinzellen als sinnvolle Ergänzung

Solche punktuellen „Funklöcher“ wie im Waldweg lassen sich entsprechend den Aussagen des Herrn Nießen effizient durch Kleinzellen schließen – unauffällige Sendeeinheiten, die beispielsweise an Laternen oder Geländern angebracht werden. Diese Lösung ist landschaftsschonend und technisch erprobt – wenn auch weniger attraktiv für kommerzielle Betreiber.

Alternative Standorte – mehr Schutz für Natur und Mensch

Herr Nießen hat zudem konkrete Alternativstandorte geprüft. Diese können wir jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht öffentlich machen, um nicht der Funkturm GmbH die Arbeit abzunehmen und deren Verpflichtung zur eigenen, ernsthaften Prüfung von Alternativen zu unterlaufen. Dennoch zeigt die Analyse bereits jetzt, dass es neben der Kleinzellenlösung auch sehr gute Optionen gibt, die sowohl ökologisch als auch sozial deutlich verträglicher wären.

Es gibt Standorte die dieselbe Wirkung erziehlen wie der geplante Funkmast in der Roggenlehen, für die allerdings

  • keine zusätzliche Rodung nötig wäre
  • infrastrukturell eine gute Erreichbarkeit gewährleistet wäre,
  • eine deutlich geringere Belastung für die gesamte Anwohnerschaft und
  • kombiniert mit dem Mast im Zihlbühl eine hervorragende Netzabdeckung geschaffen werden kann.

Bürgerengagement zeigt Wirkung

Die Unterschriftensammlung läuft weiterhin, **vor dem Edeka in Uhldingen, und in diversen Geschäften, **als auch online. Mittlerweile wurden mehr als 800 Unterschriften abgegeben – ein deutliches Zeichen. Auch Bürgermeister Männle zeigte sich beeindruckt von der Vielzahl an Unterstützenden, die sich klar gegen den aktuellen Standort aussprechen.

Es wird deutlich: Das Thema bewegt unsere Gemeinde. Jede Stimme zählt – und wer sich an der Sammlung beteiligen möchte, ist herzlich eingeladen, sich bei uns zu melden.

https://www.betterplace.me/mobilfunk-mit-verstand-zukunft-mit-weitblick50

Jetzt spenden – Für eine faire und nachhaltige Mobilfunklösung in Uhldingen!

Bisher haben einzelne Mitglieder unserer Bürgerinitiative aus eigener Tasche wichtige Gutachten finanziert: Ein Landschaftsgutachten, ein Waldgutachten und mehrere Rechtsgutachten wurden bereits beauftragt und mit einer umfangreichen Flyeraktionen haben wir die Bevölkerung informiert.

Doch jetzt brauchen wir eure finanzielle Unterstützung! Um eine fundierte und zukunftsfähige Lösung für Uhldingen zu finden, wollen wir ein unabhängiges Mobilfunkgutachten des renommierten Experten Dr. Peter Nießen vom Kölner EMF-Institut beauftragen. Dieses Gutachten wird aufzeigen, ob und welche besseren Alternativen es für ein gutes Mobilfunknetz in Unteruhldigen gibt – denn die bisherigen Untersuchungen der Betreiber sind einseitig und nicht ausreichend und sind weder für die Natur noch für die Anwohner verträglich. Viele Gemeinden haben bereits ein Gutachten des Dr. Nießen in Auftrag gegeben, um ein sinnvolles Konzept zu erhalten, so auch die Gemeinde Salem und Überlingen.

💚 Jede Spende hilft, unsere Natur und Wohnqualität zu schützen und eine faire, transparente Entscheidung zu ermöglichen! 💚

🔗 Jetzt spenden: Hier klicken

Da wir nicht wissen, welche weiteren Schritte nötig sein werden, kann es sein, dass wir zusätzlich weitere Gutachten oder rechtliche Maßnahmen finanzieren müssen. Jeder Beitrag trägt dazu bei, dass wir als Bürgerinitiative weiterhin aktiv bleiben können!

Falls mehr Spenden eingehen als erforderlich wird der Überschuss an die Nachsorgeklinik Tannheim weitergeleitet. Die Nachsorgeklinik Tannheim ist eine Einrichtung, die Familien mit schwer kranken Kindern unterstützt. Sie bietet spezialisierte Rehabilitation für Kinder mit Krebs-, Herz- oder Mukoviszidose-Erkrankungen sowie deren Familien

Gespräch mit dem Bürgermeister: Klarheit zum Standort „Zihlbühl“

Am Freitag 14.02.25 fand ein Gespräch mit dem Bürgermeister statt, bei dem auch der geplante Funkmast „Zihlbühl“ thematisiert wurde.

Der Bürgermeister stellte klar, dass dieser Mast nicht im Wohngebiet „Am Zihlbühl“ in Unteruhldingen errichtet wird, sondern vielmehr nördlich der B31 – auf der den Häusern abgewandten Seite der Bundesstraße und damit deutlich oberhalb von Unteruhldingen. Auf einer von uns mitgebrachten Karte zeigte der Bürgermeister den ungefähren Standort. Aufgrund der begrenzten Gesprächszeit konnten wir jedoch noch keine Einsicht in die Unterlagen zum exakten Standort nehmen. Dies soll jedoch nachgeholt werden. Wir würden uns freuen, wenn einer unserer Leser sich aktiv darum kümmern könnte.

Darüber hinaus stellte der Bürgermeister klar, dass der oft genannte Standort für einen weiteren Funkmast am Wölfeleparkplatz nicht realisiert wird. Tatsächlich war von Anfang an der Standort „Zihlbühl“ vorgesehen.

Mit dieser Standortwahl liegt der Mast in deutlicher Entfernung zu Wohngebieten und erfüllt zugleich die gewünschte Funktion zur Versorgung entlang der B31.

Auch wenn weiterhin ein umfassendes Konzept zur Funkinfrastruktur angestrebt wird, kann zu diesem Standort festgehalten werden, dass er einen ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung aufweist und aufgrund seiner Lage deutlich weg vom See weniger sichtbar sein wird.

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Funkmast in Unteruhldingen Ost – Planloser Wildwuchs?

Nachdem bereits ein Funkmast am Wölfele-Parkplatz und der Oberen Roggenlehen geplant ist, steht nun auch noch ein Mast am Zihlbühl auf der Agenda. Doch anstatt einer durchdachten Strategie zur Netzabdeckung scheint hier eher nach dem Prinzip „mehr hilft mehr“ vorgegangen zu werden. Kann es sein, dass der kleine Bereich Unteruhldingen so viele Funkmasten zur Netzabdeckung benötigt?

Die Frage drängt sich auf: Warum wird kein Konzept verfolgt, das eine sinnvolle Abdeckung sicherstellt? Der Standort Zihlbühl deckt einen großen Teil des Mastes der Oberen Roggenlehen ab und umgekehrt, ohne erkennbares Gesamtkonzept. Doch offenbar werden ohne Rücksicht auf Landschaft, Natur und Bürgerinteressen einfach Standorte festgelegt, anstatt eine sinnvolle Lösung zu erarbeiten.

Dialogveranstaltung zum geplanten 50-Meter-Funkturm: Ein Abend voller Emotionen und eine klare Botschaft an die Gemeinde

https://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis/uhldingen-muehlhofen/mobilfunkmast-spaltet-die-gemueter;art372496,12304380

Die geplante Errichtung eines 50 Meter hohen Funkmasts in Uhldingen-Mühlhofen hat bei den Bürgerinnen und Bürgern für erhebliche Unruhe gesorgt. Die Dialogveranstaltung, die dazu stattfand, war geprägt von intensiven Diskussionen, großer Betroffenheit und einem klaren Wunsch nach Transparenz und Mitsprache. Neben den Ausführungen in der Zeitung waren unserer Ansicht nach noch folgende Punkte und Themen des Abends besonders erwähnenswert:

Ein Vortrag ohne konkrete Antworten

Wie erwartet stellte Herr Eger Komunalbeauftragter der Deutschen Telekom die bekannten Argumente vor: Es gäbe keinen anderen Standort, dieser sei ideal. Doch eine individuelle Betrachtung der Situation in Uhldingen-Mühlhofen fehlte. Es wurde nicht dargelegt, welche Alternativen geprüft wurden oder warum genau dieser Standort als überlegen bewertet wurde. Die Besonderheiten unseres Dorfes wurden nicht berücksichtigt – stattdessen wurde der Vorschlag in den Raum gestellt, dass ein noch zentralerer Standort mitten im Dorf (den es ja auf dem ehemaligen Bahnhof schon gibt) besser sei. Ein Vortrag wie er wohl in jeder Gemeinde gehalten werden kann.

Uhldingen-Mühlhofen verdient besonderen Schutz

Unser Fischerdorf ist ein einzigartiger Ort mit Siedlungscharakter, der sensibel betrachtet werden muss. Der Bebauungsplan der Bergstraße (10m vom geplanten Maststandort entfernt), der erst vor kurzem verabschiedet wurde, betont dies explizit auf Seite 22. Hier haben sich die Gemeinderäte bewusst dafür entschieden, diese Region durch klare Vorgaben im Bebauungsplan der Bergstraße besonders zu schützen. Die festgelegten Kriterien dienen dem Erhalt des besonderen Charakters und der Lebensqualität der Gemeinde:

  • Städtischer Charakter soll vermieden werden – Ein 50 Meter hoher Funkmast mit entsprechendem Umfang widerspricht diesem Grundsatz.
  • Der Blick vom See ist besonders zu schützen – Ein massiver Mast nur 200 Meter vom See entfernt steht im Widerspruch zu diesem Ziel.
  • Grüne Freiflächen müssen erhalten bleiben – Laut einem von uns beauftragten Naturschutzgutachten von anerkannten Experten der Region werden 5.000 m² Wald beeinträchtigt, davon 1.500 m² dauerhaft.
  • Ein hochwertiges Wohnumfeld soll erhalten bleiben – Der geplante Mast steht im Konflikt mit dieser Prämisse.
  • Freiraumstruktur und dem Erhalt des Baumbestandes soll ein besonderes Augenmerk gelten.

Natürlich ist 10 Meter neben dem Baugebiet der Bergstraße im Außenbereich die rechtliche Situation eine andere und eine alternative Entscheidung wäre möglich, wie dies Herr RA Frick richtig ausführt. Doch will dies die Gemeinde?

Durch den Bau des Mastes direkt am Ortsrand von Uhldingen würde vom See her ein städtischer oder gar autobahnähnlicher Charakter entstehen, was den neu aufgestellten Grundsätzen der Gemeinde im Bebauungsplan widerspricht. Dieser massive Funkmast wird künftig auf jeder Postkarte, die den Blick vom See zeigt, präsent sein und die idyllische Kulisse unseres Fischerdorfes nachhaltig verändern – selbst wenn er „nur“ 40 Meter hoch wäre (entsprechend etwa 14 statt 16 Stockwerken eines Wohnhauses) und 100 Meter weiter rechts stünde.

Warum ein derart massiver Funkmast?

Laut Herrn Eger ist der Mast so hoch und massiv, weil er Platz für zusätzliche Antennen bieten soll, die auch von anderen Anbietern genutzt werden. 18 Antennen sind von der Telekom bereeits beantragt, doch es werden nach Worten des Herrn Eger noch deutlich mehr. Doch warum müssen alle Lasten dafür allein von unserer Gemeinde getragen werden?

Widersprüchliche Aussagen zur Netzabdeckung

Der bereits geplante Funkturm Wölfle an der B31 soll die Funkverbindung in der Region verbessern. Dennoch behauptet die Telekom, dass dieser für Unteruhldingen nicht ausreiche. Ohne Offenlegung der Daten ist diese Aussage jedoch nicht überprüfbar. Gemeinsam mit dem bestehenden Mast am Bahnhof stellt sich die Frage, ob ein weiterer Funkmast tatsächlich verhältnismäßig ist – eine Frage, die von Frau Knitz auf der Veranstaltung gestellt wurde.

Gesundheitsrisiken – berechtigte Sorge oder Panikmache?

Immer wieder wird Menschen, die sich Sorgen um die gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung machen, vorgeworfen, sie seien übertrieben ängstlich, sie werden auch „Aluhutträger“ genannt. Herr Kohn, Strahlenbeauftragter, argumentierte, dass seriöse Studien keine Gesundheitsrisiken belegen würden, solange die Grenzwerte eingehalten werden. Herr Geisinger hielt jedoch mit anerkannten Studien dagegen und verwies darauf, dass andere Länder deutlich strengere Grenzwerte haben.

Es wurden Fragen aufgeworfen wie:

Warum gelten z.B in unserem Nachbarland der Schweiz viel niedrigere Grenzwerte? Warum gibt es in USA Mindestabstände von 400 Metern zu Wohngebieten, Schulen und Krankenhäusern? Diese Fragen blieben unbeantwortet.

Ein besonders alarmierender Moment war, als Herr Kohn auf Nachfrage des Herrn Geisinger bestätigte,

dass Mobilfunkstrahlung den schnelleren Wachstum bereits vorhandener Krebszellenbegünstigt.

Das löst meiner Ansicht nach berechtigte Ängste aus: Woher soll jemand wissen, ob er bereits Krebszellen in sich trägt? Wer garantiert, dass durch den Funkmast nicht wertvolle Lebenszeit verloren geht? Eine Haftung der Telekom für mögliche Folgen wäre ohnehin kaum durchsetzbar, doch darum geht es nicht. Es geht um unser wertvollstes Gut, unser Leben.

Eine Entschuldigung des Bürgermeisters

Ein bemerkenswerter Moment der Veranstaltung war die öffentliche Entschuldigung von Bürgermeister Männle. Er räumte ein, dass er dem Vorhaben nicht zugestimmt hätte, wenn ihm die Dimensionen und die Auswirkungen auf Natur, Landschaftsschutz und die Bürgerinnen und Bürger von Anfang an bekannt gewesen wären. Er entschuldigt sich dafür ausdrücklich.

Fazit: Eine klare Botschaft an die Gemeinde

Die Veranstaltung hat gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger von Uhldingen-Mühlhofen eine klare Erwartung haben: Transparenz, Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten und eine ernsthafte Prüfung alternativer Standorte. Der geplante Funkturm ist in seiner jetzigen Form nicht verhältnismäßig und stellt eine erhebliche Belastung für die Gemeinde dar.

Hinterfragen statt blind vertrauen!

Hinterfragen statt blind vertrauen!

Die Beschlussvorlage mit dem Antrag auf Waldumwandlung gibt an, wohin die Strahlung reichen soll – nämlich neben Unteruhldingen auch nach Oberuhldingen, Daisendorf sowie auf ein Teilstück der viel frequentierten B 31. Nehmen Sie Informationen nicht einfach ungeprüft hin – hinterfragen Sie sie und bilden Sie sich eine eigene Meinung.

Eine so wichtige Entscheidung für unsere Gemeinde sollte nicht allein auf Teil- oder Fehlinformationen gestützt werden – insbesondere, wenn die Strahlenauswertung des Standortgutachtens, die ein nicht geschulter Bürger kaum lesen kann, überwiegend andere Strahlungsrichtungen zeigt.

Unsere Experten aus der Technik-Gruppe, die verschiedene Fachkompetenzen vereint, können aufzeigen, dass die in der Entscheidungsgrundlage genannten Funkversorgungen nicht erreicht werden.

Was ist also der wahre Zweck dieses überdimensionierten Mastes, der für die genannten Standorte keine oder nur eine geringe Wirkung hat? Für wen wird dieser Funkmast wirklich errichtet?

Lassen Sie sich die Antworten von den durch die Gemeinde eingeladenen Experten am 05.02.25 um 18:30 Uhr geben – und nutzen Sie die Gelegenheit, auch mit unseren Experten in den Dialog zu treten und fordern Sie unabhängige Gutachten bei Zweifeln.

Flyeraktion vor dem Edeka: Bürger zeigen großes Interesse

Am Samstag haben wir vor dem Edeka in Oberuhldingen Flyer verteilt, um auf den geplanten überdimensionierten Funkturm aufmerksam zu machen. Die Reaktionen der Passanten haben uns erneut gezeigt, wie wenig bisher über das Vorhaben informiert wurde. Viele Menschen waren überrascht, da sie von der Planung bislang nichts wussten. Kein Wunder – die bisherige Informationslage war mehr als dürftig.

Unsere Hauptintention war es, die Bürger zunächst über das Projekt aufzuklären und mit den Bürgen zu sprechen. Dabei sind wir auf großes Interesse gestoßen: Zahlreiche Menschen fragten uns direkt, wo sie ihre Unterschrift für einen Einspruch leisten könnten. Leider waren wir noch nicht so weit, aber diese Rückmeldung bestätigt uns, dass es einen erheblichen Informations- und Diskussionsbedarf gibt.

Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Bürger an der Infoveranstaltung der Gemeinde am 05.02.25 um 18:30 im Feuerwehrsaal teilnehmen, um zu zeigen, wie wichtig dieses Thema für die Menschen vor Ort ist.

Gerade dazu gab es aber am Samstag auch einige kritische Stimmen, wie zum Beispiel:

„Wir müssen uns auch nicht die von der Funkmast GmbH bezahlten Experten anhören.“

Dies verdeutlicht, dass das Vertrauen in eine unabhängige Informationsvermittlung nicht selbstverständlich ist.

Wir sind keine Profis bei der Umsetzung unseres Anliegens und freuen uns daher über jede Form der Unterstützung – sei es durch tatkräftige Mithilfe, wertvolle Informationen oder hilfreiche Kontakte.

Wer uns unterstützen oder informiert bleiben möchte, kann sich gerne bei uns melden.

Ergbnis einer Standortanalyse, wie andere Gemeinden ihr Recht wahrnehmen, den Funkmast dort zu positionieren, wo er den größten Nutzen und den geringsten Schaden verursacht

Im Raum Stuttgart wurde durch eine von der Gemeinde beauftragte Standortanalyse ein erheblich besser geeigneter Standort identifiziert als ursprünglich vorgesehen. Die Wahl dieses neuen Standorts führte zu einer deutlichen Reduzierung der Belastung einzelner Bereiche, wie dies anhand der beigefügten Bilder ersichtlich ist. Die Bilder stammen aus einer Präsentation von Herrn Hensinger.

Wie bereits mehrfach betont, sprechen wir uns nicht gegen Funk aus, sondern setzen uns dafür ein, dass durch eine fundierte Bedarfs- und Standortanalyse eine nachhaltige, an die Region angepasste Lösung gefunden wird. Diese sollte sowohl die Natur und das Landschaftsbild als auch die Anwohner möglichst gering belasten.

Begrenzte Reichweite des Funksignals – Fakten aus dem Standortgutachten

Das Bild zeigt die begrenzte Reichweite des Funksignals, wie sie im offiziellen Standortgutachten dargestellt wird. Mit Hilfe präsziser Vermessungen durch ein Fachbüro, das die Höhen der Umgebung mit einbezogen hat, wurde festgestellt, dass ein Großteil Unteruhldingen, die B31 und Oberuhldingen nicht erreicht werden. Diese Ergebnisse werfen Fragen zur tatsächlichen Notwendigkeit und Effizienz des geplanten Funkmasten auf. Daisendorf kann ebenfalls aufgrund der topografischen Gegebenheiten trotz der großen Höhe des Funkmasten nicht erreicht werden.

– 14.01.25 Meine Fragen zur Waldumwandlung an den Gemeinderat (Sitzung 15.1.25):

Die Waldumwandlung zu entscheiden durch den Gemeinderat ist ein wichtiger nächster Punkt zur endgültigen Genehmigung des Funkmastes.

Dabei stellt sich für mich die Frage, ob die Gemeinderäte umfassend darüber informiert wurden, welche Anforderungen gemäß dem Landeswaldgesetz (LWaldG) für die Waldumwandlung erfüllt sein müssen.

Sind den Gemeinderäten die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere die Anforderungen des § 9 LWaldG, sowie die Abwägungskriterien zwischen den Interessen des Funkturmbetreiber und den Belangen der Allgemeinheit, ausreichend bekannt und wurden diese umfassend erläutert?

Abzuwägen sind: 

  1. Belange der Allgemeinheit
  • Im Landschaftspflegerischen Begleitplan der dem Bauantrag Funkturm beiliegt ist die Bewertung des Schutzgutes Landschaftsbild „Sehr hoch“ (was zu einer geringfügigen Ausgleichzahlung von führt).
  • Auch in dem neu aufgestellten Bebauungsplan der angrenzenden Bergstraße wird auf Seite 22 mehrfach betont: wie wertvoll das Landschaftsbild dieses Bereiches ist. Neubauten insbes. Waldweg: „exponierte landschaftliche Situation, sondern vermittelt einen städtischen Charakter“ was durch den Bebauungsplan verhindert werden soll.
  • Wörtlich: „Durch eine geordnete städtebauliche Entwicklung besteht hier die Chance, auf Dauer ein Wohnquartier zu erhalten, das sich in das Siedlungs- und Landschaftsbild einfügt, ökologische Funktionen wahrnimmt und ein hochwertiges Wohnumfeld darstellt.“

Dagegen steht: 

  1. Funkausleuchtung für ein touristisches Dorf, einen touristisch genutzten See, keine B 31…kein Industriegebiet.

18 Antennen, 2 Plattformen und ein Mast mit 1,70 m Druchmesser und 50 m Höhe scheint mir unverhältnismäßig

  1. Wurden die Gemeinderäte darüber informiert, welche Kriterien der Entscheidung weiter zugrundezulegen sind? Welche konkreten Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgeschlagen wurden und wie diese zur Erhaltung der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes beitragen sollen?
  • Ist das geschädigte Waldstück das als Ausgleichsfläche dienen soll für die ausgewählten Baumarten geeignet? Eine Waldflächen welche durch Borkenkäferbefall gerodet werden musste, ist auf alle Fälle wieder aufzuforsten ! (Ich stelle mir dazu auch immer die Frage warum man nicht direkt dort den Funkmast baut wo ohnehin alles bereits kaputt ist….es dauert mindestens 50 Jahre bis ein Wald wie der in der Oberen Roggenlehen wieder gewachsen ist 😊
  • Effektivität des Ausgleichs: Reicht diese Maßnahme aus, um die Schutz- und Erholungsfunktion des umgewandelten Waldstücks auszugleichen? (Lage der Ausgleichsfläche ist nicht so zentral im Naherholungsgebiet wie direkt am Eingang des Waldes)
  1. Haben die Gemeinderäte eine klare Übersicht darüber erhalten, welche Folgen eine Genehmigung oder Ablehnung der Waldumwandlung für die Raumordnung, die ökologische Funktion des Waldes und die lokale Bevölkerung haben könnte?
  1. Wichtig ist auch, ob die Gemeinderäte wissen, dass sie zu dem Punkt frei entscheiden müssen und dürfen und diese Entscheidung nicht die Grundlage haben darf, dass sie sich durch den Vertrag mit der Funkturm GmbH bereits zur Zustimmung verpflichtet sind. 

– 06.01.25 Unglaubliche Dimension

Über die Feiertage haben wir uns in der Umgebung umgeschaut und vielfälltige Funkmasten besichtigt. Immer wieder kamen wir zu dem Ergebnis, dass allenfalls an Autobahnen Funkmasten in der hier geplanten Dimension stehen. Durchmesser des Fastfußes in Uhldingen laut Bauantrag 170 cm, oben die Plattformen von 320 cm Durchmesser auf einer Höhe von über 50 m. Dabei sieht man an den Autobahnen, dass die Funkanlagen in der Regel außerhalb der Plattformen errichtet werden, teilweise sogar mit Verlängerungsstangen.

Zur nochmaligen Veranschaulichung, zunächt ein Auszug aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zu dem Funkmast in der Oberen Roggenlehen, der dem Bauantrag beilag. Dieser stellt den Mast in einer Dimension dar, wie man ihn tätsächlich in Randlagen finden kann, mit einem Durchmesser von ca. 60-80 cm entsprechend den Bäumen der Umgebung. Das ist aber nicht die Realität.

Vielmehr ist der Mastfuß mit 170 cm deutlich größer als die umgebenden Bäume und entspricht nicht dem eingereichten Landschaftspflegerischen Begleitplan (Rot vom Autor eingefügt).

Klar wird dies, wenn man sich den Bauantrag genauer betrachtet: Die im Antrag niedergelegten Maße scheinen sich auf das Fundament zu beziehen. Übernimmt man allerdings die Größenangeben stellt man schnell fest, dass die 170 cm tatsächlich den Fuß betreffen und nicht das Fundament wie dargestellt (Blau ist vom Autor eingezeichnet, die weiteren Maße sind aus dem Bauantrag).

– 23.12.24 Einladung zum nächsten Treffen: Gemeinsam den Funkturm verhindern

Engagieren Sie sich für eine bessere Lösung!

Nach dem erfolgreichen ersten Treffen laden wir Sie herzlich zu unserem nächsten Treffen ein:

Samstag, den 18. Januar 2025, um 18:00 Uhr

Da die Sitzplätze begrenzt sind, bitten wir Sie, den genauen Ort des Treffens per E-Mail bei nicole.daub@immo-daub.de zu erfragen. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass alle Teilnehmenden einen Platz finden. Für diejenigen, die nicht vor Ort teilnehmen können, besteht auch die Möglichkeit, sich über Microsoft Teams zuzuschalten. Bitte geben Sie dies bei Ihrer Anmeldung an, damit wir Ihnen die Zugangsdaten zukommen lassen können.

Vielfältige Möglichkeiten zur Mitarbeit

In unserem letzten Treffen konnten wir unterschiedlichste Arbeitsgruppen finden, die sich mit einer breiten Palette an Themen befassen:

Technischen Analyse zur flächendeckenden Netzabdeckung

Gesundheit

Natur- und Brandschutz

Recht

Politik

Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

Funkturm und dessen Auswirkung auf den Tourismus in Uhldingen

und Sammlung von Erfahrungen und Informationen anderer Initiativen

Dieses Treffen bietet erneut die Gelegenheit, aktiv an der Gestaltung einer nachhaltigen und bürgerfreundlichen Lösung mitzuwirken. Ihre Ideen und Ihr Engagement sind entscheidend, um den geplanten Bau des Funkturms endgültig zu verhindern.

Seien Sie dabei und bringen Sie Ihre Nachbarn mit!

Leiten Sie diese Einladung gerne an weitere Anwohnerinnen und Anwohner weiter, die Interesse an einer aktiven Mitarbeit haben. Gemeinsam können wir eine starke und entschlossene Gemeinschaft bilden, um die Interessen unserer Region zu schützen.

Zum Abschluss wünschen wir Ihnen frohe Weihnachten und ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2025.

– 29.12.24 Einladung der Befürworter einer besseren Lösung, die sich gerne aktiv einbringen möchten.

Einladung zum Treffen am 22. Dezember 2024

Gemeinsam für eine bessere Lösung

Am Sonntag, den 22. Dezember 2024, findet ein Treffen der Befürworter einer besseren Lösung in einem größeren Veranstaltungsraum statt. Ziel ist es, die bisherigen Maßnahmen zu überblicken und eine gemeinsame Strategie zur Verhinderung des geplanten Funkturms zu entwickeln.

Themen des Treffens

  • Überblick über bisherige Maßnahmen
  • Entwicklung einer gemeinsamen Strategie
  • Bildung von Arbeitsgruppen und Verteilung der Aufgaben
  • Budgetplanung und Finanzierungsoptionen

Teilnahme und Kontakt

Da der Veranstaltungsraum Platz für maximal 50 Personen bietet, möchten wir die Teilnehmerzahl gezielt steuern. Daher bitten wir Sie, die Details zu Zeit und Ort des Treffens per E-Mail bei nicole.daub@immo-daub.de zu erfragen. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage eine kurze Motivationsbeschreibung hinzu, warum Sie an dem Treffen teilnehmen möchten. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass die Räumlichkeiten optimal genutzt werden und alle Teilnehmenden einen Platz finden.

– 19.12.24 – Herausgabe des Mietvertrages

Mietvertrag für geplanten Funkturm offenbart die offensichtlichen Kenntnise der Gemeinde aber auch massive Informationslücken

Herausgabe des Mietvertrags
Nach erster Ablehnung der Herausgabe des Mietvertrages wurde gegen den Ablehnungsbescheid der Gemeide erfolgreich Widerspruch eingelegt. Der Mietvertrag, der die Grundlage für den Bau des Funkmasts bildet wurde daraufhin endlich herausgegeben. Die Inhalte des Mietvertrags können bei uns gerne erfragt werden. Diese Transparenz ist ein wichtiger Schritt in unserem gemeinsamen Bestreben, die Hintergründe der geplanten Maßnahmen offenzulegen.

Unzureichende Informationen zur Funkturm-Anlage

Eine erste Durchsicht des Mietvertrags zum Funkturm zeigt, dass die Anlage zum Pachtvertrag nur spärliche Informationen zur Funkturm-Anlage enthält. Enthalten ist jedoch, dass ein 50 Meter hoher Funkturm  mit Plattformen erstellt werden kann, welche auch an weitere Funknetzbetreiber und andere Dritte untervermietet werden kann.  Die Laufzeit des Vertrages beträgt 15 Jahre mit mehrfacher Verlängerungsoption.

    Für jede einzelne Untervermietung/Gebrauchsüberlassung an Funknetzbetreiber und sonstige Dritte erhält die Gemeinde zusätzlichen Mietzins. Damit war mit Vertragsunterzeichnung auch klar, dass eine Gebrauchsüberlassung an Dritte Funknetzbetreiber angestrebt wird.

    Es fehlen konkrete Angaben zu der Größe der geplanten Plattformen und zum Durcchmesser des Funkturms, es gibt keine Begrenzung der möglichen Mehrfachnutzung. Auch sind keine Angaben enthalten zu Mobilfunktechnologien wie 4G oder 5G. Diese Lückenhaftigkeit hat nun direkte Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Landschaft und die Gesundheit der Anwohner.

    Fazit

    Die Verantwortung der Gemeinde für den Abschluss dieses Vertrags ist offensichtlich. Wichtige Informationen zur Bauweise, den Plattformen, der Höhe des Funkturms sowie zur Begrenzung der Mehrfachnutzung wurden unzureichend berücksichtigt. Die Behauptung, der Turm würde nur 4 bis 6 Meter über die Baumgipfel hinausragen, ist nachweislich falsch.

    – 13.12.24 Akteneinsicht in den Pachtvertrag durch die Gemeinde Uhldingen abgelehnt.

    Die von uns beantragte Akteneinsicht in den Pachtvertrag, wurde von der Gemeinde zurückgewiesen.

    In einem Schreiben teilt der beauftragte Rechtsanwalt Frick mit, dass die Gemeinde aktuell keine Akteneinsicht in die Unterlagen, einschließlich des Pachtvertrags, gewähren wird. Zur Begründung führt er an, dass diese Unterlagen Gegenstand einer nicht öffentlichen Sitzung waren. Dabei bezieht sich die Gemeinde auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim vom 04.02.2020 (Az. 10 S 1229/19) sowie auf Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Landratsamts Bodenseekreis.

    Die Gemeinde will damit die Einsicht in die nicht öffentliche Niederschrift und die Beratungsgrundlagen sowie den Pachtvertrag verweigern. 

    Die Gemeinde versucht folglich, die Herausgabe des Pachtvertrags zu verweigern, indem sie sich auf eine Entscheidung des VGH Mannheim und die angeblich nicht öffentliche Natur der Sitzung beruft. Dies scheint ein Vorwand zu sein, um die Einsichtnahme zu verhindern, da der Bezug auf eine nicht öffentliche Sitzung allein in der Regel nicht ausreichen sollte, um die Herausgabe eines Pachtvertrags vollständig zu verweigern. Diese wurde nämlich unsere Ansicht nach nicht in der nichtöffentlichen Sitzung unterschrieben und war nicht vollumfänglich Teil der geheimen Beratung.

    Diese Vorgehensweise macht deutlich, dass die Gemeinde hier nicht transparent werden möchte und wir von einer gemeinsamen Lösung noch weit entfernt sind. Es wird offenbar mit allen Mitteln versucht, die Offenlegung der relevanten Unterlagen zu blockieren und Information zu verhindern. Bis heute ist das gesamte Verfahren durchzogen von Geheimnissen und Überraschungen für die Anwohner und hinterlässt zumindest bei mir einen starken Beigeschmack.

    -13.12.24 Aufruf zur aktiven Mitgestaltung – Informieren und Fragen stellen zur geplanten 5G-Funkturm-Installation in der Oberen Roggenlehen, Meersburg

    Weiterer Aufruf eines Anwohners aus Meersburg an alle, sich zu engagieren und das geheime Handeln der Verwaltung zu hinterfragen: 

    anbei Veranstaltungstermine des Bürgermeisters und neuen Bürgermeisterkandidaten in 2025 von Meersburg, bei denen man zum Funkturm in der Oberen Roggenlehen, auf meersburger Gemarkung, Fragen stellen und Stellungnahmen abgegeben kann.

    Insbesondere womit vergessene Minderheiten, wie meersburger Bürger aus der Oberen Roggenlehen und andere, zu rechnen haben.

    Und nicht nur das. Meersburg ist auch Teil des Gemeindeverwaltungsverbands Meersburg, Uhldingen-Mühlhofen, Stetten, Hagnau, Daisendorf. Auch betroffene Bürger des Verbands, insbesondere unteruhldinger Bürger, haben hier die Chance Fragen zu stellen und Stellungnahmen abzugeben. Es geht ja darum gemeinsam weiterzumachen.

    Auch junge Menschen, ab 16 Jahren, möchten nicht nur wählen, sondern ihre Umwelt für die Zukunft, also mit Weitblick, mitgestalten. Es geht nicht nur darum, ob man mit jemandem reden kann.

    Gemessen wird man letztendlich an seinen Handlungen und den Auswirkungen für die Zukunft – unsere Zukunft und diejenige der nächsten Generation.

    Gemeinsam weiterkommen – Machen Sie mit!
    Beteiligen Sie sich an den Veranstaltungen, informieren Sie sich über die geplanten Maßnahmen und stellen Sie Ihre Fragen. Es geht darum, gemeinsam einen Weg zu finden, der die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt.

    Gerne unterstützen wir auch bei den Fragestellungen.

    -13.12.24 Erneuter Artikel im Südkurier und ein erstes Feedback eines Anwohners der Bergstraße dazu:

    Ein Aspekt des Artikels, der kritisch betrachtet werden sollte, betrifft die Darstellung im zweiten Abschnitt. Dort wird der Eindruck vermittelt, dass die einzige Alternative zu dem großen Mast im Wald der Bau mehrerer kleiner Masten sei, die dann direkt auf den Dächern der Häuser in Unteruhldingen errichtet werden müssten.

    Dazu gibt es bisher keine Erhebungen, vielmehr hat die Gemeinde angst davor, dass Privatpersonen ihre Gründstücke für den Mobilfunk zur Verfügung stellen und die Gemeinde damit kein Mitspracherecht mehr hätte, da diese Masten genehmigungsfrei sind.

    Die Aussage zu der Notwendigkeit von vielen Antennen in Unteruhldingen ist ebenso unbelegt wie die Standortwahl des geplanten 50-Meter-Masts. Bisher gibt es dazu keine Informationen für die Bürger, weder im Bauantrag noch seitens der Gemeinden. Es stellt sich die berechtigte Frage, auf welcher Grundlage solche Behauptungen getroffen werden. Gibt es dafür wissenschaftliche Studien, Standortgutachten oder andere belastbare Belege? Derartige Transparenz wäre dringend erforderlich, um das Vertrauen der Bürger zu gewinnen und die Diskussion auf eine sachliche Grundlage zu stellen.

    Gleichzeitig werden Bedenken des Anwohners gegeben, dass von Seiten der Verantwortlichen eine Verzögerungsstrategie verfolgt werden könnte. Es besteht die Gefahr, dass die Bürger schlussendlich vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Dies wäre für den Dialogprozess und das Vertrauen in die Entscheidungsfindung äußerst schädlich.

    Für die Verfasser der Homepage bleibt das Verfahren rätselhaft

    Wir versuchen Licht in den Vorgang um den Funkturm-Pachtvertrag zu bringen, doch uns ist bisher immer noch unverständlich, wie in einer nichtöffentlichen Sitzung über ein so weitreichendes Vorhaben entschieden werden konnte, an dem nach Aussage einer Anwohnerin offenbar nur sechs Gemeinderatsmitglieder beteiligt waren – und dies ohne vollständige Kenntnis aller relevanten Tatsachen.

    Nichtöffentliche Sitzungen sollten doch nur in Ausnahmefällen stattfinden, etwa bei Personal- oder Vertragsangelegenheiten, in denen Geheimhaltung zwingend geboten ist. Warum also wurde hier im Verborgenen ein Beschluss gefasst, der langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit, das Eigentum und die Vermietbarkeit von Immobilien haben kann? Eine Entscheidung die das gesamte Landschaftsbild rund um Unteruhldigen negativ beeinflusst?

    Zusätzlich irritierend ist, dass ein Gemeinderat in Meersburg, der über entsprechende Unterlagen verfügt, scheinbar über etwas entschieden oder beraten hat, was ihn eigentlich gar nicht direkt interessiert, weil es „weit weg“ ist, an der Grenze zu Uhldingen. Auch hier bleibt unklar, warum die vor Ort betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht rechtzeitig eingebunden oder wenigstens umfassend informiert wurden. Die Menschen erfahren von Beschlüssen, die ihr Leben nachhaltig beeinflussen, lediglich über einen knappen Zeitungsausschnitt.

    Von Seiten des Bürgermeisters aus Uhldingen gibt es bisher lediglich eine Entschuldigung – doch das reicht nicht, um die offenen Fragen zu beantworten. Wie kann es sein, dass ein so wichtiges Thema an der Bevölkerung vorbeigeschleust wurde? Warum gab es keine erneute Befassung des neuen Gemeinderats, nachdem essenzielle Informationen zur wahren Höhe des Mastes vorlagen?

    All diese Punkte sorgen dafür, dass das gesamte Verfahren für mich und viele Betroffene weiterhin undurchsichtig bleibt. Nur durch klare, transparente und nachvollziehbare Antworten kann das Vertrauen in die kommunalpolitische Entscheidungsfindung wiederhergestellt werden.

    Aufruf zur Aufklärung durch Gemeinderatsmitglieder
    Wer kennt die damaligen Gemeinderatsmitglieder, die an dieser Entscheidung beteiligt waren? Und ist jemand bereit, diese Tatsachen öffentlich oder vor Gericht zu bezeugen? Nur durch die Mitwirkung von Informierten lässt sich diese Angelegenheit umfassend aufklären und eine sich anbahnende Klage untermauern.

    10.12.2024 – Bürgerfragestunde im Gemeinderat Uhldingen

    Am Abend des 10. Dezember 2024 fand im Gemeinderat von Uhldingen eine Bürgerfragestunde zum umstrittenen Funkturm-Projekt statt. Bürgermeister Männle erklärte eingangs, dass der Vertrag mit der Funkturm GmbH bereits anwaltlich geprüft worden sei und es keine rechtliche Möglichkeit gebe, aus diesem Vertrag auszusteigen.

    Um die Bürgerschaft umfassender zu informieren und einzubinden, soll im Februar/März ein umfangreiches Dialogverfahren stattfinden. Geplant ist dabei, neben Vertretern der Telekom auch unabhängige Sachverständige zu den Themen Funk und Gesundheit einzuladen. Darüber hinaus sollen alternative Standorte und technische Konzepte erörtert werden, um gemeinsam Lösungsansätze zu finden. Nach einem Gespräch mit der Funkturm GmbH stehe derzeit eventuell im Raum, den Funkmast aus Denkmalschutzgründen ein Stück zu versetzen und ihn niedriger zu bauen, sodass er nur noch leicht über die Baumkronen hinausragt. Von einer Reduzierung der Plattformen, um die Anzahl potenzieller Anbieter zu begrenzen, war jedoch keine Rede.

    Im weiteren Verlauf wurde deutlich, dass Bürgerinnen aus Meersburg zwar anwesend waren, jedoch keine Fragen stellen durften. Lediglich Bürgerinnen aus Uhldingen erhielten die Gelegenheit, sich zu Wort zu melden. Dieser Umstand führte zu Unmut, da die von dem Standort betroffene Gruppe ohnehin sehr klein ist und nun weiter auseinanderdividiert wird.

    Die Anwohner*innen aus der Bergstraße und dem Waldweg wollten vom Bürgermeister wissen, ob ihm bei Vertragsunterzeichnung die tatsächliche Höhe des Funkmastes bekannt war.

    Hierzu führte Herr Männle aus, dass zu Beginn der Verhandlungen mit der Funkmast GmbH die Rede von einem Mast war, der lediglich 4 bis 6 Meter über die Baumgrenze hinausragen und damit im Wald gut verdeckt werden würde. Weiterhin führte Herr Männle aus, dass er jedoch noch vor Vertragsabschluss über eine Höhe von 50 Metern informiert wurde, die er jedoch nicht einschätzen konnte. Rückblickend stellte er fest, dass er sich die Höhe bei weitem nicht so hoch und das Bauwert bei weitem nicht so massiv vorgestellt hatte.

    Herr Männle betonte ausdrücklich, dass er bei der Unterzeichnung des Pachtvertrags von einem reinen 5G-Funkmast ausgegangen sei und den Gemeinderat entsprechend informiert habe.

    Er erläuterte außerdem, dass der Technische Ausschuss in Meersburg lediglich die Unterlagen zum Bauantrag erhalten habe. Den Ausschussmitgliedern selbst habe bis vor Kurzem keine genaue Vorstellung davon vorgelegen, was tatsächlich errichtet werden würde und wie der Mast im endgültigen Zustand aussehen sollte. Erst jetzt sei ihnen bewusst geworden, in welchem Ausmaß das geplante Bauwerk Gestalt annehmen würde.

    Auf die Nachfrage, ob ihm bei Vertragsschluss auch die massiven Plattformen und deren mögliche zukünftige Aufrüstungen durch zahlreiche Netzwerkanbieter bekannt waren, konnte sich der Bürgermeister nach eigenen Angaben nicht mehr erinnern.

    Bezüglich der Kritik, dass eine derart weitreichende Entscheidung mit potenziellen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bürger*innen nicht in einer nichtöffentlichen Sitzung hätte getroffen werden sollen, räumte der Bürgermeister einen Fehler ein. Er betonte, künftig offener agieren zu wollen, und bedauerte das bisherige Vorgehen. Allerdings sei der bereits unterzeichnete Vertrag nun bindend und eine Rücknahme daher faktisch nicht mehr möglich.

    Auf die abschließende Frage, ob der Bürgermeister davon ausgehe, dass sich in Zukunft zahlreiche verschiedene Anbieter auf den Plattformen des Mastes einmieten werden, antwortete er mit einem klaren „Ja.“ Ebenso bejahte er, dass dies 4G und weitere Funkwellen für die Bürger*innen in Mastnähe bedeuten würde.

    Die Bürgerfragestunde offenbarte somit erhebliche Kommunikationsdefizite und sorgte für Unruhe im Publikum. Das geplante Dialogverfahren soll nun Abhilfe schaffen, um das Vertrauen der Bevölkerung wiederherzustellen.

    Im Anschluss wurden weitere Fragen gestellt, insbesondere zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Funkmastes. Es wurde darauf hingewiesen, dass in der Schweiz die Strahlungswirkung solcher Anlagen bereits intensiv untersucht werde. Dort sei man in vielen Fällen zu der Einschätzung gelangt, dass die Grenzwerte deutlich zu hoch angesetzt seien, und zwar insbesondere, wenn mehrere Anbieter an einem Funkmasten vorgesehen werden. Auch in Deutschland habe es jüngst aufsehenerregende Urteile (etwa in Füssen) gegeben, die auf neuen Forschungsergebnissen beruhten. Erste Gemeinden würden angesichts dieser Erkenntnisse bereits zurückrudern und ihre Genehmigungen überdenken.

    Nach Ende der offiziellen Fragestunde versammelten sich betroffene Bürger*innen aus Uhldingen und Meersburg in einer kleineren Runde, um die Situation weiter zu diskutieren. Sie äußerten weiterhin große Besorgnis über die möglichen gesundheitlichen Folgen und die mangelnde Transparenz des gesamten Verfahrens. Viele hatten gehofft, der Bürgermeister würde aufgrund vermeintlicher Täuschungen durch die Funkturm GmbH vom Vertrag zurücktreten.

    Dabei wurden auch die Regelungen des neuen Bebauungsplans in der angrenzenden Bergstraße angesprochen, der das Landschaftsbild erhalten soll. Ebenso kamen der Denkmalschutz über die Alemannengräber, die sich weit ins Waldgebiet erstrecken, sowie der Brandschutz angesichts der schmalen Kreuzung zwischen Bergstraße und Oberem Roggenlehen zur Sprache.

    Die Verunsicherung in der Bürgerschaft ist nach wie vor groß. Das für Februar/März angekündigte Dialogverfahren soll Abhilfe schaffen und für Aufklärung sorgen. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten. Von anderen Bürgerinitiativen wurde bereits berichtet, dass ein bekannter, sehr gut geschulter Telekom-Mitarbeiter regelmäßig an solchen Veranstaltungen teilnimmt und stets betont, dass die Strahlung überwacht werde und keine Gefahr für die Bevölkerung bestehe. Dabei ist auch zu beachten, dass weitere Funkanbieter ohne weiteren Antrag und damit ohne weitere Prüfungsmöglichkeit weitere Antennen an dem Funkmast montieren können.

    Kritische Einwände würden dabei jedoch kaum zugelassen. Für viele entsteht so der Eindruck, dass diese Einbindung der Öffentlichkeit in erster Linie als nachträgliche Rechtfertigung dient, um zu zeigen, man habe „alles noch Mögliche“ getan – ohne, dass dies tatsächlich Einfluss auf die bereits getroffenen Entscheidungen hätte.

    – 09.12.24 – Bürgerfragerunde in der Gemeinderatssitzung in Uhldingen

    Morgen Abend (10.12.24) findet um 19 Uhr eine Bürgerfragerunde in der Gemeinderatssitzung in Uhldingen statt. Es besteht die Möglichkeit, dass auch das Thema Funkmast behandelt wird.

    Zeigen Sie Präsenz!
    Ihre Anwesenheit verdeutlicht, wie wichtig uns dieses Anliegen ist. Bitte informieren Sie auch weitere Interessierte und laden Sie sie zur Teilnahme ein.

    Bleiben Sie informiert!
    Besuchen Sie www.funkmast-Uhldingen.de für aktuelle Informationen. Neu: Jetzt Newsletter abonnieren oder Ihre E-Mail-Adresse zusenden, um in den Verteiler aufgenommen zu werden.

    Danke für Ihre Unterstützung!

    -09.12.24 Erneuter Artikel im Südkurier: Kritik am bewilligten 50 Meter hohen und massiven Funkmast mit Plattformen durch die Betroffenen aus Uhldingen:

    Der geplante 50-Meter-Funkmast zwischen Uhldingen-Mühlhofen und Meersburg sorgt für Widerstand der betroffenen Anwohner. Obwohl der Mast überwiegend die Bürger von Uhldingen betrifft, wurde ihnen in der Gemeinderatssitzung in Meersburg das Rederecht verwehrt. Nur wenige Anwohner mit Grundstücken auf der Meersburger Gemarkung – und diese ausschließlich im Außenbereich – durften Fragen zum Genehmigungsverfahren stellen.

    Der Mast soll auf einem Grundstück errichtet werden, das zwar der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen gehört, aber auf Meersburger Gemarkung liegt. Trotz fehlender Informationen zu Strahlung, Denkmalschutz und Umweltaspekten, stimmte der Gemeinderat Meersburg dem Bau zu.

    – 09.12.24 Erstes persönliches Treffen eines kleinen Kreises der Bürgerinitiative

    Die rasante Entwicklung der digitalen Infrastruktur bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich. Doch wie lassen sich technologische Fortschritte mit dem Schutz von Landschaft, Natur und der Lebensqualität der Bürger vereinen? Genau dieser Frage hat sich eine neu gegründete Bürgerinitiative aus Meersburg und Uhldingen angenommen.

    Erstes Treffen – Der Startschuss für eine bürgernahe Lösung

    Gestern fand das erste persönliche Treffen eines kleinen Kreises der Bürgerinitiative statt – gemeinsam mit Bürgervertretern aus Salem, die gemeinsam mit Ihrer Gemeinde ein erprobtes Konzept entwickelt haben. Das Treffen bot Gelegenheit, erste Maßnahmen abzustimmen, einen Namen für die Initiative zu diskutieren und konkrete Tätigkeiten zur Öffentlichkeitsarbeit zu planen.

    Die Bürgerinitiative verfolgt ein klares Ziel: Ein Modellprojekt für die Region zu entwickeln, das zeigt, wie eine moderne digitale Infrastruktur im Einklang mit Natur, Landschaft und den Bedürfnissen der Bürger entstehen kann. Anstatt die Entscheidungen den großen Funkmastbetreibern zu überlassen, wollen die Mitglieder der Initiative gemeinsam mit den Bürgermeistern und Gemeinderäten von Meersburg und Uhldingen ein nachhaltiges und wegweisendes Konzept erarbeiten.

    Die Initiative orientiert sich dabei an den Erfahrungen der Bürger aus Salem. Dort wurde, trotz des Widerstands der Anwohner, ein Mobilfunkmast errichtet, nicht mehr verhindert werden konnte. Aus dieser Erfahrung heraus wurde gemeinsam mit der Gemeinde ein Konzept entwickelt, das sowohl den technologischen Anforderungen als auch den Belangen von Umwelt und Lebensqualität gerecht wird.

    Das Ziel: Ein Vorzeigeprojekt für die Region

    Die Bürgerinitiative verfolgt eine Vision, die über die lokalen Grenzen hinausstrahlen soll. In enger Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern und Gemeinderäten von Meersburg und Uhldingen möchte die Initiative ein Konzept entwickeln, das als Vorzeigeprojekt für die Region dient. Wie lässt sich die Digitalisierung nachhaltig und bürgerfreundlich gestalten? Diese Frage will die Initiative mit einem zukunftsorientierten Ansatz beantworten.

    Das Ziel ist es, ein Modell zu schaffen, das als Beispiel für andere Kommunen in der Region und darüber hinaus dienen kann. Die Initiative möchte zeigen, dass Digitalisierung und Schutz von Landschaft, Natur und Lebensqualität keine Gegensätze sein müssen.

    Mitmachen und Unterstützen

    Jede Bürgerinitiative lebt von der Beteiligung und Unterstützung der Menschen vor Ort. Alle Bürgerinnen und Bürger aus Meersburg, Uhldingen und der Umgebung sind eingeladen, sich zu beteiligen. Melden Sie sich gerne zu unserem Newsletter an, so dass Sie regelmäßig informiert werden.


    Steckt doch mehr dahinter, als wir bisher wissen?

    Ein massiver 50 m hoher Funkmast mit zwei Plattformen mitten im Landschaftsschutzgebiet – das klingt nicht nur ungewöhnlich, sondern wirft Fragen auf. Bei einer Fahrt dieses Wochenende nach Stuttgart entdecken wir an der A 81 zahlreiche davon, alle mit zahlreichen Antennen.

    Warum plant man ein solches Bauwerk ausgerechnet direkt am See, mitten in einem Landschaftsschutzgebiet umgeben von Wohnhäusern, wo filigrane Masten in Daisendorf völlig ausreichen?

    Wir haben ChatGPT gefragt:

    „Warum gibt es Funkmasten mit Plattformen und filigranere Varianten ohne? Was ist der Unterschied?

    Massiver Funkmast mit Plattformen und Antennen (Betonkonstruktion).Filigraner Funkmast neben Massivem Funkmast
    KriteriumMassiver Funkmast mit PlattformenFiligraner Funkmast
    StandortBallungsräume, Industriegebiete, Autobahnen und Gebiete mit hoher Netzabdeckung. Diese Masten sind für Orte gedacht, an denen viele Nutzer gleichzeitig versorgt werden müssen.Ländliche Regionen, Wälder, Naturschutzgebiete und abgelegene Gebiete. Besonders geeignet für Orte mit weniger Nutzern und wo Sichtbarkeit minimiert werden soll.
    SichtbarkeitSehr sichtbar aufgrund der massiven Bauweise. Die Plattformen und Antennen sind aus großer Entfernung erkennbar, was in städtischen Gebieten oft als akzeptabel angesehen wird.Kaum sichtbar, da die Konstruktion schlanker ist und sich oft in die Umgebung integriert. Wird häufig grün oder in Tarnfarben gestrichen, um in ländlichen oder natürlichen Umgebungen unauffällig zu wirken.
    FunktionAusgelegt dafür mehrere Netzbetreiber und Netztechnologien zu unterstützen. Ein massiver Funkmast kann gleichzeitig Antennen für ältere Netzstandards (wie GSM/G2 oder UMTS/G3) und modernere Standards (wie LTE/G4 und 5G) tragen. Zusätzlich BOS-Funk, Wetterradar und Richtfunk. Hohe Tragfähigkeit erlaubt die Installation vieler Geräte.Begrenzte Kapazität für Mobilfunknetze, meist G4 oder G5. Häufig nur für einen oder zwei Betreiber ausgelegt. Nicht für zusätzliche Geräte wie Wetterradar geeignet.
    VorteileHohe Netzabdeckung, größere Reichweite, Kapazität für mehrere Netzbetreiber und Zusatzgeräte. Ideal für Ballungsräume und stark frequentierte Bereiche.Geringe Sichtbarkeit, kostengünstiger und flexibel in schwer zugänglichen Gebieten einsetzbar. Geeignet für Landschaftsschutzgebiete.
    NachteileOptisch dominant, was in Naturschutzgebieten oder ländlichen Regionen oft als störend empfunden wird.Begrenzte Tragfähigkeit und eingeschränkte Funktionalität. Kann in städtischen Gebieten unzureichend sein.
     . 

    Tatsächlich herrscht Entlang von Autobahnen oft hoher Bedarf an Netzkapazität, da viele Fahrzeuge mit internetfähigen Geräten (z. B. Smartphones, Navigationssysteme) unterwegs sind. Auch in Bezug auf die Entwicklung und Unterstützung von Technologien für autonomes Fahren auf Autobahnen sind diese Masten von zentraler Bedeutung.

    In ländlichen Gebieten wie bei uns oder auch in Daisendorf ist die Netzlast deutlich geringer, da weniger Menschen gleichzeitig das Netz nutzen.

    Ein filigraner Mast reicht aus, um eine ausreichende Netzabdeckung für eine geringere Anzahl von Nutzern sicherzustellen. Diese Masten sind oft auf moderne Standards wie G4 oder G5 optimiert, da ältere Technologien (wie G2 oder G3) in solchen Gebieten zunehmend zurückgebaut werden.

    Warum also hier ein Betonkoloss mit zwei Plattformen? Die Entscheidung scheint nicht nur überdimensioniert, sondern noch immer fragwürdig.

    https://fuchs-europoles.de/de-de/referenzen/neubau-eines-schleuderbeton-funkmastes/?utm_source=chatgpt.com

    Hier findet man auch weitere Bilder insbesondere wie stark in die Natur eingegriffen wird während eines Aufbaus (dabei ist der abgebildete Mast 10 Meter niedriger, und deutlich geringer im Durchmesser oben und unten)

    Nicole und Thomas Daub

    – 08.12.12 Bündelung der Initiativen – Gemeinsam für eine nachhaltige Lösung

    Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

    um die zahlreichen einzelnen Initiativen zu bündeln und unser Anliegen gegebenenfalls in einer gemeinsamen Bürgerinitiative zu kanalisieren, organisieren wir ein zeitnahes Treffen der einzelnen Gruppieurungen. Leider sind die Räumlichkeiten so kurzfristig etwas begrenzt, weshalb der Austausch zunächst in kleinerem Kreis stattfinden muss. Selbstverständlich werden wir alle im Anschluss umfassend über die Ergebnisse informieren – niemand wird ausgeschlossen. Wir werden anschließend größere Räumlichkeiten suchen und alle Interessierten einladen.

    In diesem Kreis am 08.12.24 wird insbesondere folgendes aufgearbeitet:

    Erfahrungsaustausch mit der Initiative Salem

    Inzwischen konnten wir Kontakt zu einer Initiative in Salem aufnehmen, die sich seit drei Jahren erfolgreich für eine technisch sinnvolle, bedarfsgerechte und gesundheitlich tragbare Lösung einsetzt. Diese Initiative hat mittlerweile die Unterstützung des Bürgermeisters und des Gemeinderates gewonnen.

    Dank ihrer Erfahrung und ihrer wertvollen Kontakte können wir auf zahlreiche hilfreiche Materialien zurückgreifen, darunter:

    • Bestandsaufnahmen und technische Analysen
    • Vorlagen für Wurfsendungen an Mitbürger
    • Gutachten und Planungen, die Risiken minimieren und Chancen sinnvoll nutzen

    Diese Unterstützung spart uns nicht nur viel Zeit, sondern ermöglicht es uns auch, effektiver vorzugehen.

    Warum ein gemeinsames Vorgehen entscheidend ist

    In vielen Gemeinden wird Bürgern häufig nur einseitig informiert. Oft wird ein Vertreter der Telekom eingeladen, der den Anwesenden erklärt, dass alles unbedenklich sei und die Grenzwerte eingehalten würden. Solche Vorträge sollen meist beruhigen – echter Dialog oder Diskussionen finden kaum statt.

    Wir sind überzeugt: Das allein reicht nicht. Statt nur auf Ablehnung zu setzen, möchten wir gemeinsam mit Ihnen an einer zukunftsfähigen, durchdachten Lösung arbeiten. Nur ein geschlossenes und gut organisiertes Vorgehen hat langfristig Erfolg.

    – 05.12.2024 Im Namen von Thomas Daub, wird durch den ihn vertretenden Rechtsanwalt, offiziell Widerspruch gegen die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für einen Funkmast in unmittelbarer Nachbarschaft (Flst. 1343) eingereicht. Der Widerspruch richtet sich gegen die Bescheinigung für den umstrittenen Standort (STOB-Nr. 27015046), die am 16. April 2024 ausgestellt wurde. Zudem wurde eine erweiterte Akteneinsicht in die Akten der Bundesnetzagentur beantragt, um die Entscheidungsgrundlagen zu prüfen.

    – Wegweisende Erfolge: Gerichtsurteil und Mobilfunk-Moratorium stärken Bürgerinitiativen gegen Funkmasten

    Zwei aktuelle Entwicklungen zeigen, dass Bürgerinitiativen gegen Funkmasten zunehmend Gehör finden:

    1. Gerichtsurteil des OVG Koblenz: Erstmals seit 2002 ordnete ein Gericht die Überprüfung von Mobilfunk-Grenzwerten an. Dies schafft eine wichtige rechtliche Grundlage, um gesundheitliche Risiken durch Funkstrahlung bei Standortbescheinigungen in Frage zu stellen.
    2. Mobilfunk-Moratorium in Füssen: Der Stadtrat beschloss einstimmig, den Ausbau von Mobilfunkinfrastrukturen zu pausieren und die Grenzwerte zu überprüfen. Dies zeigt, dass Kommunen aktiv eingreifen können, um Vorsorgeprinzipien durchzusetzen.

    Für uns bedeutet dies: Rechtliche und politische Wege nutzen! Das Urteil und der Beschluss zeigen, dass Klagen sowie kommunale Einflussnahme Erfolg versprechen, um Funkmasten und deren mögliche Gesundheitsrisiken kritisch zu prüfen und zu begrenzen.

    https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=2142

    https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=2112

    – 03.12.2024 Gemeinderatssitzung Meersburg – Offene Fragen und Ungereimtheiten

    Die Gemeinderatssitzung am 03. Dezember 2024 in Meersburg begann mit der Bürgerfragestunde, bei der auch eine Gruppe betroffener Bürger aus der Randlage Obere Roggenlehen aus Meersburg und der Gemeinde Uhldingen anwesend war, um ihre Anliegen vorzubringen. Bürgermeister Scherer stellte jedoch gleich zu Beginn klar, dass nur Bürger aus Meersburg ein Fragerecht hätten. Damit wurde erneut deutlich, wie problematisch die Situation ist: Meersburg entscheidet über den Bauantrag eines 50 Meter hohen Funkmastes, doch die am stärksten betroffenen Bürger aus Uhldingen haben keine Möglichkeit, sich in Meersburg offiziell einzubringen.

    Fehlende Informationen und Verantwortung

    Im Verlauf der Sitzung wurde deutlich, dass der Gemeinderat Meersburg bei seiner ursprünglichen Entscheidung kaum oder keine Kenntnis über wesentliche Aspekte hatte. Auf die Fragen nach alternativen Standorten, Konzepten, Abstrahlwinkeln, Brandschutz oder Landschaftsschutz führte Bürgermeister Scherer zusammen mit seinem Baurechtsbeauftragten aus, dass solche Informationen nicht vorlagen. Er betonte, dass dies nicht Aufgabe der Gemeinde, sondern des Landratsamtes Friedrichshafen sei.

    Bürgermeister Scherer räumte jedoch ein, dass er die Situation anders bewertet hätte, wenn ihm die nun vorliegenden Informationen damals bekannt gewesen wären. Gleichzeitig erklärte er, dass die Entscheidung aus rechtlicher Sicht nicht rückgängig gemacht werden könne. Dennoch sei es möglich, dass das Landratsamt die Gemeinde auffordert, basierend auf den neuen Erkenntnissen eine überarbeitete Stellungnahme abzugeben.

    Ungewisse Frist und rechtliche Schritte

    Eine klare Antwort darauf, bis wann der Bauantrag final entschieden sein muss, konnte während der Sitzung nicht gegeben werden. Nach der Sitzung signalisierten jedoch mehrere Nachbarn ihre Bereitschaft, sich einer Sammelklage anzuschließen, um rechtliche Schritte gegen den geplanten Funkmast einzuleiten.

    Fazit der Bürgerinitiative

    Die Sitzung hat erneut offengelegt, wie intransparent und unzureichend die Entscheidungsprozesse in Bezug auf den geplanten Funkmast verlaufen sind. Die betroffenen Bürger aus Uhldingen werden in Meersburg ausgeschlossen, obwohl sie die eine wesentliche Last der Strahlungen als Auswirkungen tragen würden. Gleichzeitig fehlen dem Gemeinderat Meersburg wesentliche Informationen, die für eine fundierte Entscheidung notwendig wären.

    Es bleibt abzuwarten, wie das Landratsamt Friedrichshafen und der Gemeinderat Uhldigen auf die neuen Entwicklungen reagieren werden. Wir werden die Situation weiterhin genau beobachten und über weitere Schritte informieren.

    Ihre Unterstützung zählt!
    Gemeinsam können wir eine fundierte und verantwortungsvolle Entscheidung für unsere Region erwirken. Treten Sie mit uns in Kontakt, wenn Sie sich engagieren möchten oder Fragen haben, wir sind über jede Unterstützung, insbesondere auch hinsichtlich der etwaigen Sammelklage dankbar.

    02.12.24 50-Meter-Funkmast: Waldrodung, Brandschutzrisiken und Ignorierter Denkmalschutz? – Ein erster Ansatz aus der Akteneinsicht“

    Ein besorgter Anwohner aus Uhldingen wendet sich in einem offenen Brief an die Gemeinderäte und Mitbürger der Gemeinde. Nach einer ersten Akteneinsicht erhebt er Vorwürfe gegen die Planung und Umsetzung des 50 Meter hohen 5G-Funkmastes, der in einem schutzwürdigen Waldgebiet errichtet werden soll. Sein Appell: „Stoppen Sie dieses Projekt, bevor weitere Fakten ans Licht kommen!“

    Erste Akteneinsicht offenbart: Denkmalschutz und Umweltauflagen ignoriert

    Die erste Akteneinsicht zeigt nach Ansicht des Anwohners deutliche Versäumnisse seitens des Antragstellers. Besonders schwer wiegt die vollständige Missachtung des Denkmalschutzes – ein Aspekt, der nach geltendem Recht zwingend hätte geprüft werden müssen. Zudem kritisiert er die geplante Rodung von über 800 Quadratmetern Wald, der laut vorliegenden Unterlagen des Betreibers selbst als besonders schutzwürdig gilt. Der Betreiber behauptet, nur 21 Bäume müssten gefällt werden – angesichts der Fläche eine Angabe, die der Verfasser für „schlichtweg unrealistisch“ hält.

    Brandschutz: Gutachten widerspricht Standortwahl

    Die Akteneinsicht brachte auch das allgemeine Brandschutzgutachten des Betreibers aus dem Jahr 2020 ans Licht, der nicht auf den konkreten Standort eingeht sondern vielmehr sehr allgemein gehalten ist. Darin wird ausdrücklich davor gewarnt, Funkmasten in Waldgebieten oder in der Nähe von Wohnhäusern zu errichten. Vorgeschlagen werden Standorte auf offenen Feldern oder in Industriegebieten. Der geplante Standort in einem Landschaftsschutzgebiet mit direkter Nähe zu Wohnhäusern sowie einer problematischen Feuerwehrzufahrt widerspricht diesen Empfehlungen eklatant. Aktuell wird von dem Anwohner selbst ein weiteres Brandschutzgutachten erstellt, um die Risiken detaillierter und genau auf den Standort in Uhldingen zu bewerten.

    Unzureichende Prüfung von Alternativstandorten

    Besonders problematisch sei laut dem Anwohner auch, dass der Antragsteller keine vergleichende Prüfung alternativer Standorte vorgelegt habe. Die Akteneinsicht zeigte zudem, dass die Strahlungsrichtung des Mastes offenbar von den ursprünglichen Annahmen abweicht und nicht wie geplant in Richtung der B31 verläuft. Dies werfe die Frage auf, ob der Standort tatsächlich sinnvoll ist, insbesondere da bereits weitere Funkmasten in der Region geplant sind.

    Ein eindringlicher Appell an die Gemeinderäte

    Der Anwohner fordert die Gemeinderäte in Meersburg auf, das bisherige Einvernehmen zurückzunehmen, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Als Beispiel verweist er auf die Gemeinde Uhldingen, die das Genehmigungsverfahren bereits gestoppt hat. Sein Appell: „Treffen Sie keine vorschnellen Entscheidungen, die nicht rückgängig gemacht werden können!“

    Ein Wendepunkt für Uhldingen?

    Die Erkenntnisse aus der ersten Akteneinsicht werfen ein kritisches Licht auf die Planung des Funkmastes. Ungeklärte Fragen zu Denkmalschutz, Brandschutz, Umweltauflagen und Alternativstandorten erfordern eine umfassende Neubewertung des Projekts. Die Bürgerinitiative sowie zahlreiche Anwohner appellieren an die Gemeinderäte, verantwortungsbewusst zu handeln und das Einvernehmen zurückzunehmen – im Interesse der gesamten Gemeinde und ihrer Umwelt.

    – Alemannisches Gräberfeld des 6. und 7. Jahrhunderts – Ein bedeutender Fund für die Region

    Das alemannische Gräberfeld aus dem 6. und 7. Jahrhundert liefert bedeutende archäologische Exponate und Skelette, die den ältesten Nachweis für das Christentum am nördlichen Bodensee darstellen. Dieser Fund gilt als wesentlicher Bestandteil der historischen Entwicklung von Uhldingen-Mühlhofen und kann als die Keimzelle für die regionale Geschichte angesehen werden.

    Anlage 9

    (Aus https://www.pfahlbauten.de/wp-content/uploads/2020/06/RZ_23plus_Prosp_V3_k.pdf)

    – 01.12.24 Funkstrahlrichtung – Dr. Horst Weidele hat sich mit den Daten, welche aus der Akteneinsicht entnommen werden konnten, mit der Strahlrichtung auseinandergesetzt und kam zu folgenden Ergebnissen

    „Ich möchte hiermit eine Stellungnahme zur Netzabdeckung mit diesem Funkmast abgeben. Als Physiker habe ich mich in den letzten Tagen in die Grundlagen dieser Technologie eingearbeitet und auf Basis der mir bereitgestellten Daten ergibt sich folgendes Bild:

    In der Anlage „Funkstrahlung – Karte Meersburg-Unteruhldingen“ sind die Hauptabstrahlrichtungen eingezeichnet und die Öffnungswinkel bei 3 dB Dämpfung. Diese Daten wurden im Internet von anderen Funkmasten entnommen und sind in der Anlage „Daten zur Funkstrahlung“ dokumentiert und referenziert. Es ist davon auszugehen, dass die Werte an unserem Standort analog sein werden.

    Laut Wikipedia gilt folgendes zum Öffnungswinkel:

    Der 3 dB Öffnungswinkel (Halbwertsbreite) beschreibt die notwendige Antennendrehung für den relativen Abfall der Feldstärke um -3 dB (auf 71%) links und rechts vom Maximum (0 dB = 100%). Die Strahldichte (Leistung pro Fläche) ist in diesem Falle nur noch 50% des Maximums.

    Klingt komplizierter als es ist:

    •           In den Hauptrichtungen in den Karten bei 170° und 320° ist die Strahlungsdichte maximal, also 100 %

    •           Am 3 dB-Öffnungswinkel beträgt die Strahlungsdichte noch 50 %. Gemäß der Karte sind das die gestrichelt eingezeichneten Linien mit ±37,5° um die Hauptstrahlrichtungen

    •           Bei weiter zunehmendem Öffnungswinkel nimmt die Strahlungsdichte rapide ab in Richtung 0 %

    In der Anlage „Daten zur Funkstrahlung“ ist ein Diagramm zur Reichweite der Funkstrahlen dargestellt. Der Funkmast ist meiner Ansicht nach damit für 4G- und ältere Technologien ausgelegt. Die Reichweite für 5G ist wesentlich kürzer und für einen Turm dieser Größenordnung kaum geeignet. Vielmehr sollte diese Technik über kleine Antennen mittels Straßenlaternen und andere Einrichtungen realisiert werden.

    Aus meiner Sicht ist es befremdlich, warum nun eine 4G-Technologie über einen riesigen Funkmast eingerichtet werden soll, die heutzutage technisch und systematisch vom 5G-Netz abgelöst wird.

    Zu den Karten:

    Auf Seite 2 der Anlage „Funkstrahlung – Karte Meersburg-Unteruhldingen“ wurde eine geodätische Karte herangezogen in der die Höhenlinien eingezeichnet. Man muss stark hineinzoomen, um diese zu sehen, aber dann ist die Großregion nicht mehr sichtbar. Der Link zur Karte ist beigefügt, um sich selbst ein Bild zu machen. Zusätzlich sind von mir ein paar lesbare Höhenangaben eingezeichnet worden.

    Trotz einer Turmhöhe von 50 m können, laut meiner Interpretation, nur die Häuser entlang der Seelinie per 4G erreicht werden. Daisendorf (500 m ü.M.) wird auf Basis der gezeigten Hauptabstrahlwinkel nicht erreicht. Desgleichen gilt für die B31, die komplett im Funkschatten liegt.

    Das kleine Gewerbegebiet in Unteruhldingen und die Häuser weiter westlich davon liegen ebenso im Funkschatten (Turmhöhe 430 + 50 m = 480 m). Der Berg in Richtung Westen zum Gewerbegebiet ist 450 m hoch. Bei einer Distanz von ca. 1000 m und einem Höhenunterschied von 30 m, sind die Strahlen am Berg vor dem Gewerbegebiet um 2° nach unten gerichtet. Auch Oberuhldingen ist damit abgeschattet. Die Konstanzer Stadtteile am See mit über 4 km Entfernung werden in Bezug auf den 3 dB-Raumwinkel auch nur teilweise erreicht und ab dem Frequenzbereich von ca. 2 GHz reicht wahrscheinlich auch die Reichweite nicht aus.

    Zu guter Letzt sind die von der Sicht betroffenen Häuser im Oberen Roggenlehen auf Gemarkung Meersburg aufgrund der 3 dB-Dämpfung so gut wie nicht mobilfunktechnisch abgedeckt.

    Fazit:

    Der Turm ist trotz seiner Höhe von 50 m in einer geographischen Lage positioniert, die technisch nachteilig ist, um damit möglichst viele Häuser und Menschen per Mobilfunk zu erreichen.“

    – 28.11.24 Akteneinsicht durch Fachanwalt für Baurecht

    Am 28. November 2024 erfolgte die Akteneinsicht durch den zugezogenen Fachanwalt für Baurecht. In einer ersten, nichtjuristischen Auswertung wurden potenzielle Schwachstellen des Vorhabens aufgedeckt. In diesem Zusammenhang wurde ein Schreiben an die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger der Gemeinden Meersburg und Uhldingen sowie an die Baurechtsbehörden, Anlieger und betroffene Parteien versandt. Ziel ist es, eine kritische Prüfung der relevanten Aspekte anzuregen.

    Anlage 8

    – 26.11.2024 Kurze Zusammenfassung der Gemeinderatsitzung Uhldingen

    Zu Beginn der jüngsten Gemeinderatssitzung stellte Bürgermeister Männle die obligatorische Frage, ob es Einwände zur aktuellen Tagesordnung gebe – dem war nicht der Fall. Dabei informierte er kurz und knapp, dass der Tagesordnungspunkt 4 (geplante Diskussion über den Bau des 5G-Mastes) von der Tagesordnung genommen wurde. Weitere Details hierzu wurden nicht ausgeführt.

    Im Verlauf der Sitzung wurde das Thema jedoch unter Punkt 11 „Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates“ erneut angesprochen. Gemeinderätin Busam erkundigte sich nach dem weiteren zeitlichen Ablauf und bedankte sich bei Bürgermeister Männle dafür, dass der Tagesordnungspunkt abgesetzt wurde.

    Bürgermeister Männle informierte in diesem Zusammenhang, dass er bereits mit der DFMG Deutsche Funkturm GmbH in Kontakt stehe. Er sei bemüht, einen Vertreter der GmbH nach Uhldingen einzuladen, um die Situation vor Ort zu besprechen. Nach seinen Aussagen sei geplant, das Thema voraussichtlich im Januar oder Februar wieder auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu setzen.

    Darüber hinaus erklärte er, dass der Bau des 5G-Mastes trotz genehmigtem Bauantrag nicht vorangetrieben werden könne, solange die Gemeinde den Antrag auf Waldumwandlung nicht genehmigt habe.

    Die Bürgerinitiative bedankt sich bei Gemeinderätin Busam für ihre Nachfrage und wird die Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Wir halten Sie weiterhin über neue Informationen auf dem Laufenden.