– 13.12.24 Akteneinsicht in den Pachtvertrag durch die Gemeinde Uhldingen abgelehnt.

Die von uns beantragte Akteneinsicht in den Pachtvertrag, wurde von der Gemeinde zurückgewiesen.

In einem Schreiben teilt der beauftragte Rechtsanwalt Frick mit, dass die Gemeinde aktuell keine Akteneinsicht in die Unterlagen, einschließlich des Pachtvertrags, gewähren wird. Zur Begründung führt er an, dass diese Unterlagen Gegenstand einer nicht öffentlichen Sitzung waren. Dabei bezieht sich die Gemeinde auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim vom 04.02.2020 (Az. 10 S 1229/19) sowie auf Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Landratsamts Bodenseekreis.

Die Gemeinde will damit die Einsicht in die nicht öffentliche Niederschrift und die Beratungsgrundlagen sowie den Pachtvertrag verweigern. 

Die Gemeinde versucht folglich, die Herausgabe des Pachtvertrags zu verweigern, indem sie sich auf eine Entscheidung des VGH Mannheim und die angeblich nicht öffentliche Natur der Sitzung beruft. Dies scheint ein Vorwand zu sein, um die Einsichtnahme zu verhindern, da der Bezug auf eine nicht öffentliche Sitzung allein in der Regel nicht ausreichen sollte, um die Herausgabe eines Pachtvertrags vollständig zu verweigern. Diese wurde nämlich unsere Ansicht nach nicht in der nichtöffentlichen Sitzung unterschrieben und war nicht vollumfänglich Teil der geheimen Beratung.

Diese Vorgehensweise macht deutlich, dass die Gemeinde hier nicht transparent werden möchte und wir von einer gemeinsamen Lösung noch weit entfernt sind. Es wird offenbar mit allen Mitteln versucht, die Offenlegung der relevanten Unterlagen zu blockieren und Information zu verhindern. Bis heute ist das gesamte Verfahren durchzogen von Geheimnissen und Überraschungen für die Anwohner und hinterlässt zumindest bei mir einen starken Beigeschmack.

-13.12.24 Aufruf zur aktiven Mitgestaltung – Informieren und Fragen stellen zur geplanten 5G-Funkturm-Installation in der Oberen Roggenlehen, Meersburg

Weiterer Aufruf eines Anwohners aus Meersburg an alle, sich zu engagieren und das geheime Handeln der Verwaltung zu hinterfragen: 

anbei Veranstaltungstermine des Bürgermeisters und neuen Bürgermeisterkandidaten in 2025 von Meersburg, bei denen man zum Funkturm in der Oberen Roggenlehen, auf meersburger Gemarkung, Fragen stellen und Stellungnahmen abgegeben kann.

Insbesondere womit vergessene Minderheiten, wie meersburger Bürger aus der Oberen Roggenlehen und andere, zu rechnen haben.

Und nicht nur das. Meersburg ist auch Teil des Gemeindeverwaltungsverbands Meersburg, Uhldingen-Mühlhofen, Stetten, Hagnau, Daisendorf. Auch betroffene Bürger des Verbands, insbesondere unteruhldinger Bürger, haben hier die Chance Fragen zu stellen und Stellungnahmen abzugeben. Es geht ja darum gemeinsam weiterzumachen.

Auch junge Menschen, ab 16 Jahren, möchten nicht nur wählen, sondern ihre Umwelt für die Zukunft, also mit Weitblick, mitgestalten. Es geht nicht nur darum, ob man mit jemandem reden kann.

Gemessen wird man letztendlich an seinen Handlungen und den Auswirkungen für die Zukunft – unsere Zukunft und diejenige der nächsten Generation.

Gemeinsam weiterkommen – Machen Sie mit!
Beteiligen Sie sich an den Veranstaltungen, informieren Sie sich über die geplanten Maßnahmen und stellen Sie Ihre Fragen. Es geht darum, gemeinsam einen Weg zu finden, der die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt.

Gerne unterstützen wir auch bei den Fragestellungen.

-13.12.24 Erneuter Artikel im Südkurier und ein erstes Feedback eines Anwohners der Bergstraße dazu:

Ein Aspekt des Artikels, der kritisch betrachtet werden sollte, betrifft die Darstellung im zweiten Abschnitt. Dort wird der Eindruck vermittelt, dass die einzige Alternative zu dem großen Mast im Wald der Bau mehrerer kleiner Masten sei, die dann direkt auf den Dächern der Häuser in Unteruhldingen errichtet werden müssten.

Dazu gibt es bisher keine Erhebungen, vielmehr hat die Gemeinde angst davor, dass Privatpersonen ihre Gründstücke für den Mobilfunk zur Verfügung stellen und die Gemeinde damit kein Mitspracherecht mehr hätte, da diese Masten genehmigungsfrei sind.

Die Aussage zu der Notwendigkeit von vielen Antennen in Unteruhldingen ist ebenso unbelegt wie die Standortwahl des geplanten 50-Meter-Masts. Bisher gibt es dazu keine Informationen für die Bürger, weder im Bauantrag noch seitens der Gemeinden. Es stellt sich die berechtigte Frage, auf welcher Grundlage solche Behauptungen getroffen werden. Gibt es dafür wissenschaftliche Studien, Standortgutachten oder andere belastbare Belege? Derartige Transparenz wäre dringend erforderlich, um das Vertrauen der Bürger zu gewinnen und die Diskussion auf eine sachliche Grundlage zu stellen.

Gleichzeitig werden Bedenken des Anwohners gegeben, dass von Seiten der Verantwortlichen eine Verzögerungsstrategie verfolgt werden könnte. Es besteht die Gefahr, dass die Bürger schlussendlich vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Dies wäre für den Dialogprozess und das Vertrauen in die Entscheidungsfindung äußerst schädlich.

Für die Verfasser der Homepage bleibt das Verfahren rätselhaft

Wir versuchen Licht in den Vorgang um den Funkturm-Pachtvertrag zu bringen, doch uns ist bisher immer noch unverständlich, wie in einer nichtöffentlichen Sitzung über ein so weitreichendes Vorhaben entschieden werden konnte, an dem nach Aussage einer Anwohnerin offenbar nur sechs Gemeinderatsmitglieder beteiligt waren – und dies ohne vollständige Kenntnis aller relevanten Tatsachen.

Nichtöffentliche Sitzungen sollten doch nur in Ausnahmefällen stattfinden, etwa bei Personal- oder Vertragsangelegenheiten, in denen Geheimhaltung zwingend geboten ist. Warum also wurde hier im Verborgenen ein Beschluss gefasst, der langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit, das Eigentum und die Vermietbarkeit von Immobilien haben kann? Eine Entscheidung die das gesamte Landschaftsbild rund um Unteruhldigen negativ beeinflusst?

Zusätzlich irritierend ist, dass ein Gemeinderat in Meersburg, der über entsprechende Unterlagen verfügt, scheinbar über etwas entschieden oder beraten hat, was ihn eigentlich gar nicht direkt interessiert, weil es „weit weg“ ist, an der Grenze zu Uhldingen. Auch hier bleibt unklar, warum die vor Ort betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht rechtzeitig eingebunden oder wenigstens umfassend informiert wurden. Die Menschen erfahren von Beschlüssen, die ihr Leben nachhaltig beeinflussen, lediglich über einen knappen Zeitungsausschnitt.

Von Seiten des Bürgermeisters aus Uhldingen gibt es bisher lediglich eine Entschuldigung – doch das reicht nicht, um die offenen Fragen zu beantworten. Wie kann es sein, dass ein so wichtiges Thema an der Bevölkerung vorbeigeschleust wurde? Warum gab es keine erneute Befassung des neuen Gemeinderats, nachdem essenzielle Informationen zur wahren Höhe des Mastes vorlagen?

All diese Punkte sorgen dafür, dass das gesamte Verfahren für mich und viele Betroffene weiterhin undurchsichtig bleibt. Nur durch klare, transparente und nachvollziehbare Antworten kann das Vertrauen in die kommunalpolitische Entscheidungsfindung wiederhergestellt werden.

Aufruf zur Aufklärung durch Gemeinderatsmitglieder
Wer kennt die damaligen Gemeinderatsmitglieder, die an dieser Entscheidung beteiligt waren? Und ist jemand bereit, diese Tatsachen öffentlich oder vor Gericht zu bezeugen? Nur durch die Mitwirkung von Informierten lässt sich diese Angelegenheit umfassend aufklären und eine sich anbahnende Klage untermauern.

10.12.2024 – Bürgerfragestunde im Gemeinderat Uhldingen

Am Abend des 10. Dezember 2024 fand im Gemeinderat von Uhldingen eine Bürgerfragestunde zum umstrittenen Funkturm-Projekt statt. Bürgermeister Männle erklärte eingangs, dass der Vertrag mit der Funkturm GmbH bereits anwaltlich geprüft worden sei und es keine rechtliche Möglichkeit gebe, aus diesem Vertrag auszusteigen.

Um die Bürgerschaft umfassender zu informieren und einzubinden, soll im Februar/März ein umfangreiches Dialogverfahren stattfinden. Geplant ist dabei, neben Vertretern der Telekom auch unabhängige Sachverständige zu den Themen Funk und Gesundheit einzuladen. Darüber hinaus sollen alternative Standorte und technische Konzepte erörtert werden, um gemeinsam Lösungsansätze zu finden. Nach einem Gespräch mit der Funkturm GmbH stehe derzeit eventuell im Raum, den Funkmast aus Denkmalschutzgründen ein Stück zu versetzen und ihn niedriger zu bauen, sodass er nur noch leicht über die Baumkronen hinausragt. Von einer Reduzierung der Plattformen, um die Anzahl potenzieller Anbieter zu begrenzen, war jedoch keine Rede.

Im weiteren Verlauf wurde deutlich, dass Bürgerinnen aus Meersburg zwar anwesend waren, jedoch keine Fragen stellen durften. Lediglich Bürgerinnen aus Uhldingen erhielten die Gelegenheit, sich zu Wort zu melden. Dieser Umstand führte zu Unmut, da die von dem Standort betroffene Gruppe ohnehin sehr klein ist und nun weiter auseinanderdividiert wird.

Die Anwohner*innen aus der Bergstraße und dem Waldweg wollten vom Bürgermeister wissen, ob ihm bei Vertragsunterzeichnung die tatsächliche Höhe des Funkmastes bekannt war.

Hierzu führte Herr Männle aus, dass zu Beginn der Verhandlungen mit der Funkmast GmbH die Rede von einem Mast war, der lediglich 4 bis 6 Meter über die Baumgrenze hinausragen und damit im Wald gut verdeckt werden würde. Weiterhin führte Herr Männle aus, dass er jedoch noch vor Vertragsabschluss über eine Höhe von 50 Metern informiert wurde, die er jedoch nicht einschätzen konnte. Rückblickend stellte er fest, dass er sich die Höhe bei weitem nicht so hoch und das Bauwert bei weitem nicht so massiv vorgestellt hatte.

Herr Männle betonte ausdrücklich, dass er bei der Unterzeichnung des Pachtvertrags von einem reinen 5G-Funkmast ausgegangen sei und den Gemeinderat entsprechend informiert habe.

Er erläuterte außerdem, dass der Technische Ausschuss in Meersburg lediglich die Unterlagen zum Bauantrag erhalten habe. Den Ausschussmitgliedern selbst habe bis vor Kurzem keine genaue Vorstellung davon vorgelegen, was tatsächlich errichtet werden würde und wie der Mast im endgültigen Zustand aussehen sollte. Erst jetzt sei ihnen bewusst geworden, in welchem Ausmaß das geplante Bauwerk Gestalt annehmen würde.

Auf die Nachfrage, ob ihm bei Vertragsschluss auch die massiven Plattformen und deren mögliche zukünftige Aufrüstungen durch zahlreiche Netzwerkanbieter bekannt waren, konnte sich der Bürgermeister nach eigenen Angaben nicht mehr erinnern.

Bezüglich der Kritik, dass eine derart weitreichende Entscheidung mit potenziellen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bürger*innen nicht in einer nichtöffentlichen Sitzung hätte getroffen werden sollen, räumte der Bürgermeister einen Fehler ein. Er betonte, künftig offener agieren zu wollen, und bedauerte das bisherige Vorgehen. Allerdings sei der bereits unterzeichnete Vertrag nun bindend und eine Rücknahme daher faktisch nicht mehr möglich.

Auf die abschließende Frage, ob der Bürgermeister davon ausgehe, dass sich in Zukunft zahlreiche verschiedene Anbieter auf den Plattformen des Mastes einmieten werden, antwortete er mit einem klaren „Ja.“ Ebenso bejahte er, dass dies 4G und weitere Funkwellen für die Bürger*innen in Mastnähe bedeuten würde.

Die Bürgerfragestunde offenbarte somit erhebliche Kommunikationsdefizite und sorgte für Unruhe im Publikum. Das geplante Dialogverfahren soll nun Abhilfe schaffen, um das Vertrauen der Bevölkerung wiederherzustellen.

Im Anschluss wurden weitere Fragen gestellt, insbesondere zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Funkmastes. Es wurde darauf hingewiesen, dass in der Schweiz die Strahlungswirkung solcher Anlagen bereits intensiv untersucht werde. Dort sei man in vielen Fällen zu der Einschätzung gelangt, dass die Grenzwerte deutlich zu hoch angesetzt seien, und zwar insbesondere, wenn mehrere Anbieter an einem Funkmasten vorgesehen werden. Auch in Deutschland habe es jüngst aufsehenerregende Urteile (etwa in Füssen) gegeben, die auf neuen Forschungsergebnissen beruhten. Erste Gemeinden würden angesichts dieser Erkenntnisse bereits zurückrudern und ihre Genehmigungen überdenken.

Nach Ende der offiziellen Fragestunde versammelten sich betroffene Bürger*innen aus Uhldingen und Meersburg in einer kleineren Runde, um die Situation weiter zu diskutieren. Sie äußerten weiterhin große Besorgnis über die möglichen gesundheitlichen Folgen und die mangelnde Transparenz des gesamten Verfahrens. Viele hatten gehofft, der Bürgermeister würde aufgrund vermeintlicher Täuschungen durch die Funkturm GmbH vom Vertrag zurücktreten.

Dabei wurden auch die Regelungen des neuen Bebauungsplans in der angrenzenden Bergstraße angesprochen, der das Landschaftsbild erhalten soll. Ebenso kamen der Denkmalschutz über die Alemannengräber, die sich weit ins Waldgebiet erstrecken, sowie der Brandschutz angesichts der schmalen Kreuzung zwischen Bergstraße und Oberem Roggenlehen zur Sprache.

Die Verunsicherung in der Bürgerschaft ist nach wie vor groß. Das für Februar/März angekündigte Dialogverfahren soll Abhilfe schaffen und für Aufklärung sorgen. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten. Von anderen Bürgerinitiativen wurde bereits berichtet, dass ein bekannter, sehr gut geschulter Telekom-Mitarbeiter regelmäßig an solchen Veranstaltungen teilnimmt und stets betont, dass die Strahlung überwacht werde und keine Gefahr für die Bevölkerung bestehe. Dabei ist auch zu beachten, dass weitere Funkanbieter ohne weiteren Antrag und damit ohne weitere Prüfungsmöglichkeit weitere Antennen an dem Funkmast montieren können.

Kritische Einwände würden dabei jedoch kaum zugelassen. Für viele entsteht so der Eindruck, dass diese Einbindung der Öffentlichkeit in erster Linie als nachträgliche Rechtfertigung dient, um zu zeigen, man habe „alles noch Mögliche“ getan – ohne, dass dies tatsächlich Einfluss auf die bereits getroffenen Entscheidungen hätte.

– 09.12.24 – Bürgerfragerunde in der Gemeinderatssitzung in Uhldingen

Morgen Abend (10.12.24) findet um 19 Uhr eine Bürgerfragerunde in der Gemeinderatssitzung in Uhldingen statt. Es besteht die Möglichkeit, dass auch das Thema Funkmast behandelt wird.

Zeigen Sie Präsenz!
Ihre Anwesenheit verdeutlicht, wie wichtig uns dieses Anliegen ist. Bitte informieren Sie auch weitere Interessierte und laden Sie sie zur Teilnahme ein.

Bleiben Sie informiert!
Besuchen Sie www.funkmast-Uhldingen.de für aktuelle Informationen. Neu: Jetzt Newsletter abonnieren oder Ihre E-Mail-Adresse zusenden, um in den Verteiler aufgenommen zu werden.

Danke für Ihre Unterstützung!

-09.12.24 Erneuter Artikel im Südkurier: Kritik am bewilligten 50 Meter hohen und massiven Funkmast mit Plattformen durch die Betroffenen aus Uhldingen:

Der geplante 50-Meter-Funkmast zwischen Uhldingen-Mühlhofen und Meersburg sorgt für Widerstand der betroffenen Anwohner. Obwohl der Mast überwiegend die Bürger von Uhldingen betrifft, wurde ihnen in der Gemeinderatssitzung in Meersburg das Rederecht verwehrt. Nur wenige Anwohner mit Grundstücken auf der Meersburger Gemarkung – und diese ausschließlich im Außenbereich – durften Fragen zum Genehmigungsverfahren stellen.

Der Mast soll auf einem Grundstück errichtet werden, das zwar der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen gehört, aber auf Meersburger Gemarkung liegt. Trotz fehlender Informationen zu Strahlung, Denkmalschutz und Umweltaspekten, stimmte der Gemeinderat Meersburg dem Bau zu.

– 09.12.24 Erstes persönliches Treffen eines kleinen Kreises der Bürgerinitiative

Die rasante Entwicklung der digitalen Infrastruktur bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich. Doch wie lassen sich technologische Fortschritte mit dem Schutz von Landschaft, Natur und der Lebensqualität der Bürger vereinen? Genau dieser Frage hat sich eine neu gegründete Bürgerinitiative aus Meersburg und Uhldingen angenommen.

Erstes Treffen – Der Startschuss für eine bürgernahe Lösung

Gestern fand das erste persönliche Treffen eines kleinen Kreises der Bürgerinitiative statt – gemeinsam mit Bürgervertretern aus Salem, die gemeinsam mit Ihrer Gemeinde ein erprobtes Konzept entwickelt haben. Das Treffen bot Gelegenheit, erste Maßnahmen abzustimmen, einen Namen für die Initiative zu diskutieren und konkrete Tätigkeiten zur Öffentlichkeitsarbeit zu planen.

Die Bürgerinitiative verfolgt ein klares Ziel: Ein Modellprojekt für die Region zu entwickeln, das zeigt, wie eine moderne digitale Infrastruktur im Einklang mit Natur, Landschaft und den Bedürfnissen der Bürger entstehen kann. Anstatt die Entscheidungen den großen Funkmastbetreibern zu überlassen, wollen die Mitglieder der Initiative gemeinsam mit den Bürgermeistern und Gemeinderäten von Meersburg und Uhldingen ein nachhaltiges und wegweisendes Konzept erarbeiten.

Die Initiative orientiert sich dabei an den Erfahrungen der Bürger aus Salem. Dort wurde, trotz des Widerstands der Anwohner, ein Mobilfunkmast errichtet, nicht mehr verhindert werden konnte. Aus dieser Erfahrung heraus wurde gemeinsam mit der Gemeinde ein Konzept entwickelt, das sowohl den technologischen Anforderungen als auch den Belangen von Umwelt und Lebensqualität gerecht wird.

Das Ziel: Ein Vorzeigeprojekt für die Region

Die Bürgerinitiative verfolgt eine Vision, die über die lokalen Grenzen hinausstrahlen soll. In enger Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern und Gemeinderäten von Meersburg und Uhldingen möchte die Initiative ein Konzept entwickeln, das als Vorzeigeprojekt für die Region dient. Wie lässt sich die Digitalisierung nachhaltig und bürgerfreundlich gestalten? Diese Frage will die Initiative mit einem zukunftsorientierten Ansatz beantworten.

Das Ziel ist es, ein Modell zu schaffen, das als Beispiel für andere Kommunen in der Region und darüber hinaus dienen kann. Die Initiative möchte zeigen, dass Digitalisierung und Schutz von Landschaft, Natur und Lebensqualität keine Gegensätze sein müssen.

Mitmachen und Unterstützen

Jede Bürgerinitiative lebt von der Beteiligung und Unterstützung der Menschen vor Ort. Alle Bürgerinnen und Bürger aus Meersburg, Uhldingen und der Umgebung sind eingeladen, sich zu beteiligen. Melden Sie sich gerne zu unserem Newsletter an, so dass Sie regelmäßig informiert werden.


Steckt doch mehr dahinter, als wir bisher wissen?

Ein massiver 50 m hoher Funkmast mit zwei Plattformen mitten im Landschaftsschutzgebiet – das klingt nicht nur ungewöhnlich, sondern wirft Fragen auf. Bei einer Fahrt dieses Wochenende nach Stuttgart entdecken wir an der A 81 zahlreiche davon, alle mit zahlreichen Antennen.

Warum plant man ein solches Bauwerk ausgerechnet direkt am See, mitten in einem Landschaftsschutzgebiet umgeben von Wohnhäusern, wo filigrane Masten in Daisendorf völlig ausreichen?

Wir haben ChatGPT gefragt:

„Warum gibt es Funkmasten mit Plattformen und filigranere Varianten ohne? Was ist der Unterschied?

Massiver Funkmast mit Plattformen und Antennen (Betonkonstruktion).Filigraner Funkmast neben Massivem Funkmast
KriteriumMassiver Funkmast mit PlattformenFiligraner Funkmast
StandortBallungsräume, Industriegebiete, Autobahnen und Gebiete mit hoher Netzabdeckung. Diese Masten sind für Orte gedacht, an denen viele Nutzer gleichzeitig versorgt werden müssen.Ländliche Regionen, Wälder, Naturschutzgebiete und abgelegene Gebiete. Besonders geeignet für Orte mit weniger Nutzern und wo Sichtbarkeit minimiert werden soll.
SichtbarkeitSehr sichtbar aufgrund der massiven Bauweise. Die Plattformen und Antennen sind aus großer Entfernung erkennbar, was in städtischen Gebieten oft als akzeptabel angesehen wird.Kaum sichtbar, da die Konstruktion schlanker ist und sich oft in die Umgebung integriert. Wird häufig grün oder in Tarnfarben gestrichen, um in ländlichen oder natürlichen Umgebungen unauffällig zu wirken.
FunktionAusgelegt dafür mehrere Netzbetreiber und Netztechnologien zu unterstützen. Ein massiver Funkmast kann gleichzeitig Antennen für ältere Netzstandards (wie GSM/G2 oder UMTS/G3) und modernere Standards (wie LTE/G4 und 5G) tragen. Zusätzlich BOS-Funk, Wetterradar und Richtfunk. Hohe Tragfähigkeit erlaubt die Installation vieler Geräte.Begrenzte Kapazität für Mobilfunknetze, meist G4 oder G5. Häufig nur für einen oder zwei Betreiber ausgelegt. Nicht für zusätzliche Geräte wie Wetterradar geeignet.
VorteileHohe Netzabdeckung, größere Reichweite, Kapazität für mehrere Netzbetreiber und Zusatzgeräte. Ideal für Ballungsräume und stark frequentierte Bereiche.Geringe Sichtbarkeit, kostengünstiger und flexibel in schwer zugänglichen Gebieten einsetzbar. Geeignet für Landschaftsschutzgebiete.
NachteileOptisch dominant, was in Naturschutzgebieten oder ländlichen Regionen oft als störend empfunden wird.Begrenzte Tragfähigkeit und eingeschränkte Funktionalität. Kann in städtischen Gebieten unzureichend sein.
 . 

Tatsächlich herrscht Entlang von Autobahnen oft hoher Bedarf an Netzkapazität, da viele Fahrzeuge mit internetfähigen Geräten (z. B. Smartphones, Navigationssysteme) unterwegs sind. Auch in Bezug auf die Entwicklung und Unterstützung von Technologien für autonomes Fahren auf Autobahnen sind diese Masten von zentraler Bedeutung.

In ländlichen Gebieten wie bei uns oder auch in Daisendorf ist die Netzlast deutlich geringer, da weniger Menschen gleichzeitig das Netz nutzen.

Ein filigraner Mast reicht aus, um eine ausreichende Netzabdeckung für eine geringere Anzahl von Nutzern sicherzustellen. Diese Masten sind oft auf moderne Standards wie G4 oder G5 optimiert, da ältere Technologien (wie G2 oder G3) in solchen Gebieten zunehmend zurückgebaut werden.

Warum also hier ein Betonkoloss mit zwei Plattformen? Die Entscheidung scheint nicht nur überdimensioniert, sondern noch immer fragwürdig.

https://fuchs-europoles.de/de-de/referenzen/neubau-eines-schleuderbeton-funkmastes/?utm_source=chatgpt.com

Hier findet man auch weitere Bilder insbesondere wie stark in die Natur eingegriffen wird während eines Aufbaus (dabei ist der abgebildete Mast 10 Meter niedriger, und deutlich geringer im Durchmesser oben und unten)

Nicole und Thomas Daub

– 08.12.12 Bündelung der Initiativen – Gemeinsam für eine nachhaltige Lösung

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

um die zahlreichen einzelnen Initiativen zu bündeln und unser Anliegen gegebenenfalls in einer gemeinsamen Bürgerinitiative zu kanalisieren, organisieren wir ein zeitnahes Treffen der einzelnen Gruppieurungen. Leider sind die Räumlichkeiten so kurzfristig etwas begrenzt, weshalb der Austausch zunächst in kleinerem Kreis stattfinden muss. Selbstverständlich werden wir alle im Anschluss umfassend über die Ergebnisse informieren – niemand wird ausgeschlossen. Wir werden anschließend größere Räumlichkeiten suchen und alle Interessierten einladen.

In diesem Kreis am 08.12.24 wird insbesondere folgendes aufgearbeitet:

Erfahrungsaustausch mit der Initiative Salem

Inzwischen konnten wir Kontakt zu einer Initiative in Salem aufnehmen, die sich seit drei Jahren erfolgreich für eine technisch sinnvolle, bedarfsgerechte und gesundheitlich tragbare Lösung einsetzt. Diese Initiative hat mittlerweile die Unterstützung des Bürgermeisters und des Gemeinderates gewonnen.

Dank ihrer Erfahrung und ihrer wertvollen Kontakte können wir auf zahlreiche hilfreiche Materialien zurückgreifen, darunter:

  • Bestandsaufnahmen und technische Analysen
  • Vorlagen für Wurfsendungen an Mitbürger
  • Gutachten und Planungen, die Risiken minimieren und Chancen sinnvoll nutzen

Diese Unterstützung spart uns nicht nur viel Zeit, sondern ermöglicht es uns auch, effektiver vorzugehen.

Warum ein gemeinsames Vorgehen entscheidend ist

In vielen Gemeinden wird Bürgern häufig nur einseitig informiert. Oft wird ein Vertreter der Telekom eingeladen, der den Anwesenden erklärt, dass alles unbedenklich sei und die Grenzwerte eingehalten würden. Solche Vorträge sollen meist beruhigen – echter Dialog oder Diskussionen finden kaum statt.

Wir sind überzeugt: Das allein reicht nicht. Statt nur auf Ablehnung zu setzen, möchten wir gemeinsam mit Ihnen an einer zukunftsfähigen, durchdachten Lösung arbeiten. Nur ein geschlossenes und gut organisiertes Vorgehen hat langfristig Erfolg.

– 05.12.2024 Im Namen von Thomas Daub, wird durch den ihn vertretenden Rechtsanwalt, offiziell Widerspruch gegen die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für einen Funkmast in unmittelbarer Nachbarschaft (Flst. 1343) eingereicht. Der Widerspruch richtet sich gegen die Bescheinigung für den umstrittenen Standort (STOB-Nr. 27015046), die am 16. April 2024 ausgestellt wurde. Zudem wurde eine erweiterte Akteneinsicht in die Akten der Bundesnetzagentur beantragt, um die Entscheidungsgrundlagen zu prüfen.

– Wegweisende Erfolge: Gerichtsurteil und Mobilfunk-Moratorium stärken Bürgerinitiativen gegen Funkmasten

Zwei aktuelle Entwicklungen zeigen, dass Bürgerinitiativen gegen Funkmasten zunehmend Gehör finden:

  1. Gerichtsurteil des OVG Koblenz: Erstmals seit 2002 ordnete ein Gericht die Überprüfung von Mobilfunk-Grenzwerten an. Dies schafft eine wichtige rechtliche Grundlage, um gesundheitliche Risiken durch Funkstrahlung bei Standortbescheinigungen in Frage zu stellen.
  2. Mobilfunk-Moratorium in Füssen: Der Stadtrat beschloss einstimmig, den Ausbau von Mobilfunkinfrastrukturen zu pausieren und die Grenzwerte zu überprüfen. Dies zeigt, dass Kommunen aktiv eingreifen können, um Vorsorgeprinzipien durchzusetzen.

Für uns bedeutet dies: Rechtliche und politische Wege nutzen! Das Urteil und der Beschluss zeigen, dass Klagen sowie kommunale Einflussnahme Erfolg versprechen, um Funkmasten und deren mögliche Gesundheitsrisiken kritisch zu prüfen und zu begrenzen.

https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=2142

https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=2112

– 03.12.2024 Gemeinderatssitzung Meersburg – Offene Fragen und Ungereimtheiten

Die Gemeinderatssitzung am 03. Dezember 2024 in Meersburg begann mit der Bürgerfragestunde, bei der auch eine Gruppe betroffener Bürger aus der Randlage Obere Roggenlehen aus Meersburg und der Gemeinde Uhldingen anwesend war, um ihre Anliegen vorzubringen. Bürgermeister Scherer stellte jedoch gleich zu Beginn klar, dass nur Bürger aus Meersburg ein Fragerecht hätten. Damit wurde erneut deutlich, wie problematisch die Situation ist: Meersburg entscheidet über den Bauantrag eines 50 Meter hohen Funkmastes, doch die am stärksten betroffenen Bürger aus Uhldingen haben keine Möglichkeit, sich in Meersburg offiziell einzubringen.

Fehlende Informationen und Verantwortung

Im Verlauf der Sitzung wurde deutlich, dass der Gemeinderat Meersburg bei seiner ursprünglichen Entscheidung kaum oder keine Kenntnis über wesentliche Aspekte hatte. Auf die Fragen nach alternativen Standorten, Konzepten, Abstrahlwinkeln, Brandschutz oder Landschaftsschutz führte Bürgermeister Scherer zusammen mit seinem Baurechtsbeauftragten aus, dass solche Informationen nicht vorlagen. Er betonte, dass dies nicht Aufgabe der Gemeinde, sondern des Landratsamtes Friedrichshafen sei.

Bürgermeister Scherer räumte jedoch ein, dass er die Situation anders bewertet hätte, wenn ihm die nun vorliegenden Informationen damals bekannt gewesen wären. Gleichzeitig erklärte er, dass die Entscheidung aus rechtlicher Sicht nicht rückgängig gemacht werden könne. Dennoch sei es möglich, dass das Landratsamt die Gemeinde auffordert, basierend auf den neuen Erkenntnissen eine überarbeitete Stellungnahme abzugeben.

Ungewisse Frist und rechtliche Schritte

Eine klare Antwort darauf, bis wann der Bauantrag final entschieden sein muss, konnte während der Sitzung nicht gegeben werden. Nach der Sitzung signalisierten jedoch mehrere Nachbarn ihre Bereitschaft, sich einer Sammelklage anzuschließen, um rechtliche Schritte gegen den geplanten Funkmast einzuleiten.

Fazit der Bürgerinitiative

Die Sitzung hat erneut offengelegt, wie intransparent und unzureichend die Entscheidungsprozesse in Bezug auf den geplanten Funkmast verlaufen sind. Die betroffenen Bürger aus Uhldingen werden in Meersburg ausgeschlossen, obwohl sie die eine wesentliche Last der Strahlungen als Auswirkungen tragen würden. Gleichzeitig fehlen dem Gemeinderat Meersburg wesentliche Informationen, die für eine fundierte Entscheidung notwendig wären.

Es bleibt abzuwarten, wie das Landratsamt Friedrichshafen und der Gemeinderat Uhldigen auf die neuen Entwicklungen reagieren werden. Wir werden die Situation weiterhin genau beobachten und über weitere Schritte informieren.

Ihre Unterstützung zählt!
Gemeinsam können wir eine fundierte und verantwortungsvolle Entscheidung für unsere Region erwirken. Treten Sie mit uns in Kontakt, wenn Sie sich engagieren möchten oder Fragen haben, wir sind über jede Unterstützung, insbesondere auch hinsichtlich der etwaigen Sammelklage dankbar.

02.12.24 50-Meter-Funkmast: Waldrodung, Brandschutzrisiken und Ignorierter Denkmalschutz? – Ein erster Ansatz aus der Akteneinsicht“

Ein besorgter Anwohner aus Uhldingen wendet sich in einem offenen Brief an die Gemeinderäte und Mitbürger der Gemeinde. Nach einer ersten Akteneinsicht erhebt er Vorwürfe gegen die Planung und Umsetzung des 50 Meter hohen 5G-Funkmastes, der in einem schutzwürdigen Waldgebiet errichtet werden soll. Sein Appell: „Stoppen Sie dieses Projekt, bevor weitere Fakten ans Licht kommen!“

Erste Akteneinsicht offenbart: Denkmalschutz und Umweltauflagen ignoriert

Die erste Akteneinsicht zeigt nach Ansicht des Anwohners deutliche Versäumnisse seitens des Antragstellers. Besonders schwer wiegt die vollständige Missachtung des Denkmalschutzes – ein Aspekt, der nach geltendem Recht zwingend hätte geprüft werden müssen. Zudem kritisiert er die geplante Rodung von über 800 Quadratmetern Wald, der laut vorliegenden Unterlagen des Betreibers selbst als besonders schutzwürdig gilt. Der Betreiber behauptet, nur 21 Bäume müssten gefällt werden – angesichts der Fläche eine Angabe, die der Verfasser für „schlichtweg unrealistisch“ hält.

Brandschutz: Gutachten widerspricht Standortwahl

Die Akteneinsicht brachte auch das allgemeine Brandschutzgutachten des Betreibers aus dem Jahr 2020 ans Licht, der nicht auf den konkreten Standort eingeht sondern vielmehr sehr allgemein gehalten ist. Darin wird ausdrücklich davor gewarnt, Funkmasten in Waldgebieten oder in der Nähe von Wohnhäusern zu errichten. Vorgeschlagen werden Standorte auf offenen Feldern oder in Industriegebieten. Der geplante Standort in einem Landschaftsschutzgebiet mit direkter Nähe zu Wohnhäusern sowie einer problematischen Feuerwehrzufahrt widerspricht diesen Empfehlungen eklatant. Aktuell wird von dem Anwohner selbst ein weiteres Brandschutzgutachten erstellt, um die Risiken detaillierter und genau auf den Standort in Uhldingen zu bewerten.

Unzureichende Prüfung von Alternativstandorten

Besonders problematisch sei laut dem Anwohner auch, dass der Antragsteller keine vergleichende Prüfung alternativer Standorte vorgelegt habe. Die Akteneinsicht zeigte zudem, dass die Strahlungsrichtung des Mastes offenbar von den ursprünglichen Annahmen abweicht und nicht wie geplant in Richtung der B31 verläuft. Dies werfe die Frage auf, ob der Standort tatsächlich sinnvoll ist, insbesondere da bereits weitere Funkmasten in der Region geplant sind.

Ein eindringlicher Appell an die Gemeinderäte

Der Anwohner fordert die Gemeinderäte in Meersburg auf, das bisherige Einvernehmen zurückzunehmen, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Als Beispiel verweist er auf die Gemeinde Uhldingen, die das Genehmigungsverfahren bereits gestoppt hat. Sein Appell: „Treffen Sie keine vorschnellen Entscheidungen, die nicht rückgängig gemacht werden können!“

Ein Wendepunkt für Uhldingen?

Die Erkenntnisse aus der ersten Akteneinsicht werfen ein kritisches Licht auf die Planung des Funkmastes. Ungeklärte Fragen zu Denkmalschutz, Brandschutz, Umweltauflagen und Alternativstandorten erfordern eine umfassende Neubewertung des Projekts. Die Bürgerinitiative sowie zahlreiche Anwohner appellieren an die Gemeinderäte, verantwortungsbewusst zu handeln und das Einvernehmen zurückzunehmen – im Interesse der gesamten Gemeinde und ihrer Umwelt.

– 26.11.2024 Kurze Zusammenfassung der Gemeinderatsitzung Uhldingen

Zu Beginn der jüngsten Gemeinderatssitzung stellte Bürgermeister Männle die obligatorische Frage, ob es Einwände zur aktuellen Tagesordnung gebe – dem war nicht der Fall. Dabei informierte er kurz und knapp, dass der Tagesordnungspunkt 4 (geplante Diskussion über den Bau des 5G-Mastes) von der Tagesordnung genommen wurde. Weitere Details hierzu wurden nicht ausgeführt.

Im Verlauf der Sitzung wurde das Thema jedoch unter Punkt 11 „Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates“ erneut angesprochen. Gemeinderätin Busam erkundigte sich nach dem weiteren zeitlichen Ablauf und bedankte sich bei Bürgermeister Männle dafür, dass der Tagesordnungspunkt abgesetzt wurde.

Bürgermeister Männle informierte in diesem Zusammenhang, dass er bereits mit der DFMG Deutsche Funkturm GmbH in Kontakt stehe. Er sei bemüht, einen Vertreter der GmbH nach Uhldingen einzuladen, um die Situation vor Ort zu besprechen. Nach seinen Aussagen sei geplant, das Thema voraussichtlich im Januar oder Februar wieder auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu setzen.

Darüber hinaus erklärte er, dass der Bau des 5G-Mastes trotz genehmigtem Bauantrag nicht vorangetrieben werden könne, solange die Gemeinde den Antrag auf Waldumwandlung nicht genehmigt habe.

Die Bürgerinitiative bedankt sich bei Gemeinderätin Busam für ihre Nachfrage und wird die Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Wir halten Sie weiterhin über neue Informationen auf dem Laufenden.