Am Abend des 10. Dezember 2024 fand im Gemeinderat von Uhldingen eine Bürgerfragestunde zum umstrittenen Funkturm-Projekt statt. Bürgermeister Männle erklärte eingangs, dass der Vertrag mit der Funkturm GmbH bereits anwaltlich geprüft worden sei und es keine rechtliche Möglichkeit gebe, aus diesem Vertrag auszusteigen.
Um die Bürgerschaft umfassender zu informieren und einzubinden, soll im Februar/März ein umfangreiches Dialogverfahren stattfinden. Geplant ist dabei, neben Vertretern der Telekom auch unabhängige Sachverständige zu den Themen Funk und Gesundheit einzuladen. Darüber hinaus sollen alternative Standorte und technische Konzepte erörtert werden, um gemeinsam Lösungsansätze zu finden. Nach einem Gespräch mit der Funkturm GmbH stehe derzeit eventuell im Raum, den Funkmast aus Denkmalschutzgründen ein Stück zu versetzen und ihn niedriger zu bauen, sodass er nur noch leicht über die Baumkronen hinausragt. Von einer Reduzierung der Plattformen, um die Anzahl potenzieller Anbieter zu begrenzen, war jedoch keine Rede.
Im weiteren Verlauf wurde deutlich, dass Bürgerinnen aus Meersburg zwar anwesend waren, jedoch keine Fragen stellen durften. Lediglich Bürgerinnen aus Uhldingen erhielten die Gelegenheit, sich zu Wort zu melden. Dieser Umstand führte zu Unmut, da die von dem Standort betroffene Gruppe ohnehin sehr klein ist und nun weiter auseinanderdividiert wird.
Die Anwohner*innen aus der Bergstraße und dem Waldweg wollten vom Bürgermeister wissen, ob ihm bei Vertragsunterzeichnung die tatsächliche Höhe des Funkmastes bekannt war.
Hierzu führte Herr Männle aus, dass zu Beginn der Verhandlungen mit der Funkmast GmbH die Rede von einem Mast war, der lediglich 4 bis 6 Meter über die Baumgrenze hinausragen und damit im Wald gut verdeckt werden würde. Weiterhin führte Herr Männle aus, dass er jedoch noch vor Vertragsabschluss über eine Höhe von 50 Metern informiert wurde, die er jedoch nicht einschätzen konnte. Rückblickend stellte er fest, dass er sich die Höhe bei weitem nicht so hoch und das Bauwert bei weitem nicht so massiv vorgestellt hatte.
Herr Männle betonte ausdrücklich, dass er bei der Unterzeichnung des Pachtvertrags von einem reinen 5G-Funkmast ausgegangen sei und den Gemeinderat entsprechend informiert habe.
Er erläuterte außerdem, dass der Technische Ausschuss in Meersburg lediglich die Unterlagen zum Bauantrag erhalten habe. Den Ausschussmitgliedern selbst habe bis vor Kurzem keine genaue Vorstellung davon vorgelegen, was tatsächlich errichtet werden würde und wie der Mast im endgültigen Zustand aussehen sollte. Erst jetzt sei ihnen bewusst geworden, in welchem Ausmaß das geplante Bauwerk Gestalt annehmen würde.
Auf die Nachfrage, ob ihm bei Vertragsschluss auch die massiven Plattformen und deren mögliche zukünftige Aufrüstungen durch zahlreiche Netzwerkanbieter bekannt waren, konnte sich der Bürgermeister nach eigenen Angaben nicht mehr erinnern.
Bezüglich der Kritik, dass eine derart weitreichende Entscheidung mit potenziellen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bürger*innen nicht in einer nichtöffentlichen Sitzung hätte getroffen werden sollen, räumte der Bürgermeister einen Fehler ein. Er betonte, künftig offener agieren zu wollen, und bedauerte das bisherige Vorgehen. Allerdings sei der bereits unterzeichnete Vertrag nun bindend und eine Rücknahme daher faktisch nicht mehr möglich.
Auf die abschließende Frage, ob der Bürgermeister davon ausgehe, dass sich in Zukunft zahlreiche verschiedene Anbieter auf den Plattformen des Mastes einmieten werden, antwortete er mit einem klaren „Ja.“ Ebenso bejahte er, dass dies 4G und weitere Funkwellen für die Bürger*innen in Mastnähe bedeuten würde.
Die Bürgerfragestunde offenbarte somit erhebliche Kommunikationsdefizite und sorgte für Unruhe im Publikum. Das geplante Dialogverfahren soll nun Abhilfe schaffen, um das Vertrauen der Bevölkerung wiederherzustellen.
Im Anschluss wurden weitere Fragen gestellt, insbesondere zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Funkmastes. Es wurde darauf hingewiesen, dass in der Schweiz die Strahlungswirkung solcher Anlagen bereits intensiv untersucht werde. Dort sei man in vielen Fällen zu der Einschätzung gelangt, dass die Grenzwerte deutlich zu hoch angesetzt seien, und zwar insbesondere, wenn mehrere Anbieter an einem Funkmasten vorgesehen werden. Auch in Deutschland habe es jüngst aufsehenerregende Urteile (etwa in Füssen) gegeben, die auf neuen Forschungsergebnissen beruhten. Erste Gemeinden würden angesichts dieser Erkenntnisse bereits zurückrudern und ihre Genehmigungen überdenken.
Nach Ende der offiziellen Fragestunde versammelten sich betroffene Bürger*innen aus Uhldingen und Meersburg in einer kleineren Runde, um die Situation weiter zu diskutieren. Sie äußerten weiterhin große Besorgnis über die möglichen gesundheitlichen Folgen und die mangelnde Transparenz des gesamten Verfahrens. Viele hatten gehofft, der Bürgermeister würde aufgrund vermeintlicher Täuschungen durch die Funkturm GmbH vom Vertrag zurücktreten.
Dabei wurden auch die Regelungen des neuen Bebauungsplans in der angrenzenden Bergstraße angesprochen, der das Landschaftsbild erhalten soll. Ebenso kamen der Denkmalschutz über die Alemannengräber, die sich weit ins Waldgebiet erstrecken, sowie der Brandschutz angesichts der schmalen Kreuzung zwischen Bergstraße und Oberem Roggenlehen zur Sprache.
Die Verunsicherung in der Bürgerschaft ist nach wie vor groß. Das für Februar/März angekündigte Dialogverfahren soll Abhilfe schaffen und für Aufklärung sorgen. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten. Von anderen Bürgerinitiativen wurde bereits berichtet, dass ein bekannter, sehr gut geschulter Telekom-Mitarbeiter regelmäßig an solchen Veranstaltungen teilnimmt und stets betont, dass die Strahlung überwacht werde und keine Gefahr für die Bevölkerung bestehe. Dabei ist auch zu beachten, dass weitere Funkanbieter ohne weiteren Antrag und damit ohne weitere Prüfungsmöglichkeit weitere Antennen an dem Funkmast montieren können.
Kritische Einwände würden dabei jedoch kaum zugelassen. Für viele entsteht so der Eindruck, dass diese Einbindung der Öffentlichkeit in erster Linie als nachträgliche Rechtfertigung dient, um zu zeigen, man habe „alles noch Mögliche“ getan – ohne, dass dies tatsächlich Einfluss auf die bereits getroffenen Entscheidungen hätte.