Warum diese Seite?
Die geplante Errichtung eines 50 Meter hohen Funkmastes im Landschaftsschutzgebiet „Westlicher Bodensee“ betrifft uns alle. Trotz der weitreichenden Auswirkungen wurden wir als Anwohner bislang nicht informiert. Diese Seite dient dazu, Transparenz zu schaffen und die Öffentlichkeit auf dem Laufenden zu halten.
Technische Notwendigkeit und sinnvolle Gestaltung eines 5G-Netzes
Ein häufig genanntes Argument für den Bau des 50 Meter hohen Funkmastes ist der Ausbau des 5G-Netzes. Die technische Notwendigkeit einer derart großen und sichtbaren Anlage ist jedoch fraglich. Im Gegensatz zu 4G-Netzen, die große Funkmasten erfordern, ermöglicht 5G den Einsatz zahlreicher kleinerer Antennen, sogenannter „Small Cells“. Da 5G höhere Frequenzen nutzt, die eine geringere Reichweite haben, ist es sinnvoll, Netze durch viele kleine Antennen aufzubauen, die näher an den Nutzern positioniert sind. Dies hat mehrere Vorteile:
• Geringere visuelle Belastung: Kleine Antennen können unauffällig an Straßenlaternen, Gebäuden oder Strommasten angebracht werden.
• Effiziente Netzabdeckung: Die gleichmäßige Verteilung kleinerer Antennen sorgt für bessere Abdeckung, besonders in dichter besiedelten Gebieten.
• Flexible Anpassung: Kleinere Anlagen lassen sich gezielt an die lokalen Anforderungen anpassen.
Der geplante Funkmast steht diesem Ansatz entgegen, besonders in einer sensiblen Region wie dem Bodenseegebiet. Da entlang der B31 bereits ein 50-Meter-Mast in Uhldingen vorgesehen ist, der die umliegenden Gemeinden abdecken soll, stellt sich die Frage, ob ein weiterer Mast gleicher Größe nötig ist.
Chronologie der Ereignisse
1. Erste Bekanntmachung (Datum unbekannt):
Ohne öffentliche Information begann die Planung der Deutschen Funkturm GmbH zur Errichtung eines Funkmastes im Bereich Obere Roggenlehen, Meersburg.
2. Antrag auf Baugenehmigung (12.11.2024):
Der Ausschuss für Umwelt und Technik der Stadt Meersburg stimmte in einer öffentlichen Sitzung dem Bauantrag zu. Die Anwohner wurden nicht informiert.
Anlage 1
3. Antrag auf Waldumwandlung (18.11.2024):
Die Deutsche Funkturm GmbH stellte einen Antrag auf Umwandlung eines Waldstücks nach §9 und §11 des Landeswaldgesetzes. Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet sollen durch Ersatzpflanzungen kompensiert werden
Anlage 2
4. Erscheinen eines Zeitungsartikels der die Anwohner der Bergstraße und Obere Roggenlehen erstmalig auf das Planvorhaben aufmerksam macht und nur durch Zufall entdeckt wurde.
Anlage 3
5. 25.11. 2024 Gespräch mit dem Bürgermeister Männle, der versicherte sich weiter zu Beraten und zu prüfen, ob es noch weiter Möglichkeiten gibt.
6. Gemeinderatssitzung (26.11.2024):
Geplante Gemeinderatssitzung mit dem Sitzungspunkt Waldumwandlung wurde abgesagt, da durch die Unterrichtung der Gemeinderät durch die Anwohner ein bewußt wurde wie weitrechend die Entscheidung für den Masten sein kann. Die Gemeinderäte wollen sich vor einer Entschlussfassung weiter Informieren und sich beraten lassen.
Anlage 4
7. Was wurde bisher unternommen:
- Unterrichtung der Gemeinderäte mit Darstellung der Ausmaße
- Flugblätter an die direkt betroffenen Anwohner ausgeteilt
Anlage 5 - Schreiben der Anwohner der Oberen Roggenlehen an die Gemeinde Meersburg
Anlage 6 - Anschreiben an diverse Naturschutzbehörden und Vereine
Schreiben an Naturschutzvereine:
nabu_ueb@t-online.de nabu@nabu.de; nabu@nabu-bodenseezentrum.de; bund.bodensee-oberschwaben@bund.net; info@bodensee-stiftung.org; info@bodensee-stiftung.org; nowotne@seeconcept.de; Thomas.Koerner@nabu-bw.de; thomas.koerner@nabu-bw.de;
Max-Plank-Institut für Verhaltensbiologie in Radolfzell managing-director@ab.mpg.de; - Kontaktierung des Staatsministeriums Baden-Württemberg.
poststelle@stm.bwl.de: Dies ist die allgemeine Kontaktadresse des Landratsamt und Regierungspräsidium:
Thomas.Roesler@bodenseekreis.de:
SG 1 Naturschutz und Landschaftspflege Umweltschutzamt
Landratsamt Bodenseekreis
andreas.pflug@bodenseekreis.de: Stellvertretender Amtsleiter und Sachgebietsleiter der unteren Naturschutzbehörde im Umweltschutzamt des Landratsamts Bodenseekreis.
matthias.fritz@rpt.bwl.de: Matthias Fritz ist Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Tübingen in Baden-Württemberg. Weitere Details zu seiner Funktion sind in den verfügbaren Quellen nicht enthalten. - Denkmalamt und Denkmäler: ‚abteilung8@rps.bwl.de‘; ‚mail@pfahlbauten.de‘; ’stefanie.wunn@bodenseekreis.de‘
Anlage 7
Unsere Kritik
Fehlende Transparenz:
Die Anwohner wurden weder vor der Planung informiert noch in die Entscheidungsprozesse einbezogen. Dies widerspricht den Grundsätzen einer bürgernahen Politik.
Umweltauswirkungen:
Der Mast wird in einem Landschaftsschutzgebiet errichtet. Der Verlust von Wald und der Eingriff in die Landschaft sind unumkehrbar.
Unzureichender Ausgleich:
Die geplanten Ersatzpflanzungen (Eiben, Speierling, Elsbeere) auf einer kleinen Fläche stehen in keinem Verhältnis zu den langfristigen Umweltschäden
Unsere Ziele
Information für alle:
Wir dokumentieren alle relevanten Schritte und Entscheidungen auf dieser Seite.
Anhörung der Bürger:
Wir fordern eine offene Diskussion, bei der alle Betroffenen ihre Bedenken äußern können.
Verhinderung des Projekts:
Gemeinsam mit Ihnen setzen wir uns für den Schutz unseres Lebensraums ein.
Zeichnungen des Architekten
Diese zeigen die exakten Höhen, basierend auf den Angaben aus den Anträgen sowie den Bodenhöhen. Wie Sie den Zeichnungen entnehmen können, ragt der geplante Funkmast 33 Meter über das höchste Haus am Waldrand der Oberen Roggenlehen hinaus. Was den Mast von umliegenden Masten der Umgebung auch deutlich unterscheidet, sind die geplanten massiven Plattformen an der Spitze des Mastes mit einem Durchmesser von 3,20 m.

